Waldbrandgefahr: Rauchen und offenes Feuer im Wald verboten
BEZIRK. Eigentlich sollte es ja für jeden vernunftbegabten Menschen selbstverständlich sein, dass man bei der aktuell vorherrschenden Trockenheit im Wald weder Feuer entzünden, noch rauchen sollte. Für alle weniger einsichtigen Personen hat die Bezirkshauptmannschaft Gmünd mit 3. Mai die Waldbrandverordnung in Kraft gesetzt. In den Waldgebieten des politischen Bezirkes Gmünd sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Feuerentzünden und das Rauchen verboten. Ebenso ist es verboten, brennende oder glimmende Gegenstände (wie Zündhölzer und Zigaretten) im Waldbereich wegzuwerfen. Übertretungen dieser Verordnung werden mit Geldstrafen bis zu 7.270 Euro oder mit Ersatzfreiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft. Die Zufahrtswege zum Wald sind freizuhalten, damit im Falle eines Brandes die Feuerwehr zufahren kann. Der Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder das Übergreifen eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen. Es steht jedem Waldeigentümer frei, dieses Verbot in geeigneter Weise ersichtlich zu machen.
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