Bezirk Güssing
Knapp 3.000 Kinderporno-Bilder auf Handy eines Landwirtes
Unfassbare 2.939 Kinderpornographie-Dateien fanden Kriminalisten auf seinem Handy. Trotzdem bekannte sich der Landwirt aus dem Bezirk Güssing für „nicht schuldig!“ Und gab bei seinem Prozess im Landesgericht Eisenstadt Antworten, die sogar die Richterin zum Staunen brachten.
BEZIRK GÜSSING. Nach dem Plädoyer der Staatsanwältin, die dem Landwirt, 60, ledig, aus dem Bezirk Güssing, innerhalb eines Tatzeitraums von rund 1,5 Jahren, den Besitz einer extrem hohen Anzahl an Bildern mit Kinderpornographie vorgeworfen hatte, fragte die Richterin: „Herr Angeklagter, haben sie den Vorwurf verstanden?“ „Mmmmhmmmm!“ „Herr Angeklagter, was bedeutet Mmmmhmmmm, ja oder nein?“ Antwort des Mannes: „Nein. Ja!“ „Herr Angeklagter...!“ „Ja, ja verstanden!“
"Nicht schuldig!"
„Haben sie bei ihrer Einvernahme durch die Polizei die Wahrheit gesagt?“ „Ja. Nein!“ Nach einer Bejahung der Frage folgte auf: „Wie bekennen sie sich!“, ein „nicht schuldig!“ Ergänzt durch: „Ich habe nichts gemacht. Nein!“ „Aber von der Polizei wurde doch ihr Handy sichergestellt. Ein Samsung. Ist das ihr Mobiltelefon?“ „Mmmmhmmmm!“ „Die Polizei hat darauf knapp 3.000 pornographische Darstellungen unmündiger Minderjähriger gesichert. Teils mit Mädchen, eindeutig unter 14 Jahre alt, die sexuelle Handlungen zeigen! Wie sind die auf ihr Handy gekommen?“ „Weiß ich nicht. Das hat wer anderer gemacht!“
Mädchen unter 14 Jahren
Nachfrage von Richterin Doris Halper-Praunias: „Warum sollte ein Fremder diese Dateien auf ihr Handy überspielen?“ „Gibt genug solche!“ „Hat jemand Zugang zu ihrem Handy?“ „Nein, nur ich!“ „Herr Angeklagter, sie wurden ausgeforscht, weil deutsche Kriminalisten bei einer Dame namens ‚Sarah‘ auf der Internetplattform „Knuddels“ einen Chat gefunden haben. Dort fragen sie, ob sie ihnen Sex-Fotos von jungen Mädchen schicken kann! Was sagen sie zu diesem Chat!“ „Nein, war ich nicht!“ „Das war am 12.9.2022!“ „Weiß nicht mehr. Habe ich nicht gemacht!“
„Herr Angeklagter, sie schreiben in ihrer Diktion, dass es ‚geil wäre, solche Nacktfotos zu bekommen‘. Ich halte ihnen vor, dass aufgrund der Auswertung eindeutig bewiesen ist, dass sie das geschrieben haben!“ „Weiß nicht, nein!“ „Haben sie auf ihrem Handy die Chat-App ‚Knuddels‘ installiert?“ „Weiß ich nicht!“ „Sagt ihnen ihr Nickname ‚Josef1963‘ etwas?“ „Weiß nicht!“ „Vor der Polizei haben sie es damals aber sehr wohl zugegeben!“ „Weiß ich nicht!“
Brauche keine Psychotherapie
Neuerlicher Anlauf der Vorsitzenden: „Wie sollen knapp 3.000 Kinderporno-Bilder auf ihr Handy gekommen sein?“ „Weiß nicht!“ „Haben sie nach so etwas im Internet gesucht?“ „Nein!“ „Herr Angeklagter, sie sind Landwirt. Was machen sie den ganzen Tag?“ „Bin in den Weingärten, im Wald!“ „Haben sie eine Freundin?“ „Nein!“ „Hatten sie schon einmal eine Psychotherapie?“ „Nein, ich brauche keine!“ „Warum nicht?“ „Weil ich keine brauche!“ „Weil sie sich gesund fühlen?“ „Ja!“
Dann wollte die Staatsanwältin wissen, ob er denn „die Bilder überhaupt gesehen hat, auf seinem Handy, wenn sie angeblich jemand anderer hinauf gespielt hat?“ „Sicher habe ich sie gesehen!“ „Was haben sie sich dabei gedacht?“ „Nix!“ „Haben sie die gespeichert?“ „Nein, gelöscht!“ Da griff die Richterin ein: „Das kann nicht stimmen, Herr Angeklagter. Denn die Fotos wurden von der Polizei sichergestellt!“ „Weiß nicht!“ Dann verlas die Vorsitzende das Gutachten einer Psychiaterin, die dem Beschuldigten eine Vernehmungs- und Zurechnungsfähigkeit attestierte.
Verdacht auf Pädophilie
Weiters, so die Sachverständige, ist dem Mann klar, was er tut und was Kinderpornographie bedeutet. Auch weiß er, dass der Besitz dieser Dateien verboten ist. Die Vorsitzende: „Herr Angeklagter, wissen sie, was Kinderpornographie bedeutet?“ „Mmmmhmmmm!“ „Was sieht man da?“ „Nackte Frauen!“ „Hier relativ kleine Kinder. Es ist ihnen bekannt, dass man das nicht besitzen darf?“ „Ja!“ „Warum haben sie diese Bilder?“ „Wurden zugespielt!“ Dann zitierte die Richterin weiter aus dem Gutachten, das beim Landwirt den Verdacht einer Pädophilie auswies. Auch, aber wenn überhaupt nur in leichter Form, eine Intelligenzminderung. Die Begründung seiner Verschlossenheit zu diesem Thema sah sie Experten in der Scham des Angeklagten.
Das Urteil der Vorsitzenden: 6 Monate bedingte Haft auf drei Jahre, 480 Euro Geldstrafe und die Bezahlung von 150 Euro Verfahrenskosten. Zusätzlich wurde das Handy beschlagnahmt und Bewährungshilfe für die Dauer von 3 Jahren angeordnet. Der Beschuldigte nahm das Urteil an, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab. Nicht rechtskräftig.
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