Urne seit fünf Wochen nicht bestattet

Im linken Grab im alten Teil des Neustifter Friedhofs will Familie Steiner ihre Mutter unbedingt bestattet sehen - bislang vergeblich. | Foto: Privat
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Am 8. September ist Gisela Steiner aus Neustift bei Güssing im 71. Lebensjahr verstorben. Am 12. September fand in der Leichenhalle die feierliche Verabschiedung statt. Am 16. September wurde der Leichnam im Krematorium eingeäschert und dem Bestattungsunternehmen Oswald in Güssing überstellt.

Dort steht die Urne mit der Asche seit mittlerweile fünf Wochen unberührt. Eine Bestattung war nämlich bisher nicht möglich. Der Grund: Die Hinterbliebenen und die Gemeinde Neustift sind sich uneins, in welches Grab die Urne kommen soll.

"Letzter Wunsch"

"Der letzte Wunsch meiner Mutter war es, bei ihrer 2003 verstorbenen Tochter begraben zu werden", erklärt Sohn Rudolf Steiner. Die Gemeinde lehnt das Ansinnen allerdings mit Verweis auf die geltende Friedhofsordnung ab.

Neuer Friedhof

Die Wurzeln des Konflikts reichen ins Jahr 1985 zurück. Damals beschloss die Gemeinde Neustift, dass nur noch der neue Teil des Friedhofs mit neuen Gräbern belegt wird. Im alten Teil dürfen nur noch Ehepartner im Grab des vorher verstorbenen Gatten bestattet werden.

2003 machte der damalige Bürgermeister Ewald Steiner allerdings eine Ausnahme. Neben dem Grab der Eltern von Gisela Steiner genehmigte er die Errichtung einer Grabstelle für die in diesem Jahr verstorbene Gertrude Pencs, die Tochter von Gisela Steiner. Zuvor befand sich hier das Kindergrab ihres 1967 verstorbenen Bruders.

"Mündliche Zusicherung"

"Außerdem gab es die mündliche Zusicherung des damaligen Bürgermeisters an unsere Mutter, später einmal hier oder im Grab der Eltern beigesetzt werden zu dürfen. Wir haben daher jetzt nach ihrem Tod den Wunsch nach einer Urnenbeisetzung im Grab von 2003 geäußert", erklärt Rudolf Steiner.

Die von der Gemeinde vorgeschlagene Bestattung im neuen Friedhofsteil lehnt die Familie ab. "Wir wollen nicht noch eine weitere Grabstelle", so Steiner.

Ein Einfachgrab

"Das Grab aus 2003 ist ein Einfachgrab und nicht für eine zweite Verstorbene vorgesehen", erläutert Bgm. Franz Kazinota. Für die Bestattung stehe eine 2012 errichtete Fläche mit Urnensäulen zur Verfügung, die ausdrücklich auf Wunsch der Bevölkerung geschaffen worden sei.

Gemeinde will keine Präzedenzfälle

Mit einer Ausnahme im Fall Steiner würde ein Präzedenzfall für andere geschaffen. "Die seit 1985 geltende Friedhofsordnung ist ja kein Akt der Willkür", so Kazinota. "Ich finde es pietätlos, eine solche Diskussion zu beginnen, nur um das Geld für eine zweite Grabstelle zu sparen."

"Der Gemeinderat könnte ohne weiteres eine Ausnahmemöglichkeit beschließen, nach der Urnenbeisetzungen auch im alten Friedhof möglich sind", skizziert Rudolf Steiner einen möglichen Ausweg.

"Wir wollen, dass unsere Mutter jedenfalls endlich bestattet werden kann", so der Wunsch von Rudolf Steiner und seinen fünf Brüdern. "Kein Problem. Eine Urnenbestattung im neuen Friedhof ist jederzeit möglich", so der Bürgermeister.

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