AK Tirol warnt vor Abzocke mit Eintragung in Branchenbuch

Derzeit sorgt eine Firma europa.trade/Directmarketing Southeast Limited mit irreführenden Formularen für Ärger. Tituliert ist das Schreiben mit „Gelbe Seiten – Das internationale Branchenverzeichnis“. Es gaukelt mit der Formulierung „Gelbe Seiten“ dem Adressaten vor, dass es sich um eine Mitteilung der bekannten Firma „Herold/Gelbe Seiten“ handeln würde, was jedoch nicht der Wahrheit entspricht. Herold selbst warnt auf seiner Homepage bereits vor diversen „Trittbrettfahrern“. Wer zu schnell unterschreibt, kann kräftig zur Kasse gebeten werden.

Unseriöse Unternehmen versuchen immer wieder mit undurchschaubarer Gestaltung von Angeboten, die Empfänger derartiger Mitteilungen zu Eintragungen in Branchenbücher oder Wirtschaftsverzeichnisse zu verleiten. Die Betroffenen – vielfach Unternehmensgründer – werden dabei in die Irre geführt und sind in der Folge mit Forderungen in Höhe von mehreren Tausend Euro konfrontiert.

Im aktuellen Schreiben sind auf den ersten Blick keine Kosten ersichtlich. Erst das Kleingedruckte verrät, dass es sich dabei um einen Zwei-Jahresvertrag, verbunden mit Kosten in Höhe von 83 Euro pro Monat handelt. Zudem muss man die Gebühren auch noch gleich für ein Jahr jeweils im Voraus bezahlen – das sind 996 Euro pro Jahr, bei einer Vertragslaufzeit von zwei Jahren dann insgesamt satte 1.992 Euro!

Die Rechtslage ist eindeutig: Es ist unzulässig, für Eintragungen in Verzeichnisse, wie etwa Branchen-, Telefon- oder ähnliche Register, mit Zahlscheinen, Erlagscheinen, Rechnungen, Korrekturangeboten oder Ähnlichem zu werben oder diese Eintragungen auf solche Art unmittelbar anzubieten.

Es muss unmissverständlich und auch grafisch deutlich darauf hingewiesen werden, dass es sich lediglich um ein Vertragsanbot handelt und es muss in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise auf den Charakter als privates (kostenpflichtiges) Vertragsangebot hingewiesen werden. Weiters darf auch nicht der Eindruck erweckt werden, dass es sich um eine amtliche Vorschreibung handeln würde.

Der Tipp der AK Konsumentenschützer:

Sämtliche „Eintragungsangebote“ bzw. Mitteilungen/Formulare zu Branchenbucheintragungen bzw. Eintragungen bei Wirtschaftsverzeichnissen vorab genau überprüfen und nicht voreilig bzw. ungeprüft unterschreiben.

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