Achtung: Winterreifenpflicht

Vom 1. November 2014 (bis 15. April des Folgejahres) gilt in Österreich die „witterungsabhängige Winterausrüstungspflicht“, und es besteht Winterreifenpflicht bei winterlichen Fahrverhältnissen.
Lenker von PKW, Kombikraftwagen oder LKW mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von nicht mehr als 3500 kg (3,5 t) dürfen im angeführten Fall ihr Fahrzeug nur dann in Betrieb nehmen, wenn an allen Rädern Winterreifen montiert sind oder wenn Schneeketten an den Antriebsrädern angebracht sind. Schneeketten allerdings nur dann, wenn die Fahrbahn mit einer zusammenhängenden oder nicht nennenswert unterbrochenen Schnee- oder Eisschicht bedeckt ist und wenn dadurch die Oberfläche der Fahrbahn nicht beschädigt wird.

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