Polizist im Schwitzkasten
Rabiater Fußgänger nahm Beamten in den Schwitzkasten, nachdem dieser ihn gestraft hatte und rastete aus. (Text und Fotos: Ilse Probst)
ST. PÖLTEN (ip). „Der Mann hat keinen Kopf“, schimpfte ein heißblütiger Brasilianer, nachdem er eine Anzeige von zwei Polizisten kassierte hatte. Er konnte eine Strafe für die Begehung eines gesperrten Weges beim Hauptbahnhof nicht gleich bezahlen, da er nichts Bares bei sich hatte. Um der Anzeige zu entgehen, besorgte er sich Geld und kehrte zu den Beamten zurück, um zu bezahlen. "Zu spät", erklärten ihm diese, was er nicht verstehen konnte oder wollte, was dem Unglück seinen Lauf gab. Der Südamerikaner verpasste einem der Cops mit dem Brustkorb einen Rempler. Als der Beamte eine Abstandgebärde machte, rastete der Brasilianer aus und begann auf ihn einzuschlagen. Mit den Händen seinen Kopf schützend, erlitt der Polizist einen Basisbruch des kleinen Fingers, danach nahm ihn der aggressive Fußgänger in den Schwitzkasten.
Pfefferstrahl im Polizistenauge
Der ältere Kollege eilte zu Hilfe und hob den Burschen von hinten zur Seite. Dieser schlug und trat um sich, sodass der 35-Jährige den Pfefferspray zog und sprühte. Aufgrund einer Drehung der Zielperson landete die Ladung allerdings im Gesicht des helfenden Beamten, der nun Verstärkung anforderte und fragte: „Brauchts ihr mi, weil i siach nix?“ Danach zog er ebenfalls den Pfefferspray und sprühte gegen eine Person, die er nur schemenhaft wahrgenommen hatte.
Am Landesgericht St. Pölten sorgten die Schilderungen für angemessene Heiterkeit, zumal eine Gruppe Polizeischüler anwesend war, die nun aus erster Hand erfuhren, was auf sie im Fall des Falles zukommen könnte.
Dem Antrag von Verteidiger Christian Hirtzberger, wonach ein Gutachter die Schuldfähigkeit seines Mandanten beurteilen sollte, kam Richter Markus Grünberger nicht nach. Auch dass die konsequente Amtssprache des jüngeren Beamten für den in Deutsch nicht sattelfesten Brasilianer wohl zu Missverständnissen geführt habe, ließ Grünberger nicht als mildernd gelten Er verurteilte den vorbestraften Heißläufer zu einem Jahr Haft, drei Monate davon soll er hinter Gittern verbringen (nicht rechtskräftig).
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