Arbeiterkammerrat: "Gehe in Häfn"
Samir Kesetovic, grüner Arbeiterkammerfunktionär, erhielt behördliches Schreiben nicht und protestiert gegen nachfolgende Strafe.
ST. PÖLTEN (wp). Väterrechtsaktivist und Arbeiterkammerrat Samir Kesetovic (G) kündigt an, für zwei Tage ins Gefängnis zu gehen. Schuld soll die Post sein. Nach einem Vergehen in der Steiermark gegen die Straßenverkehrsordnung hätte Kesetovic eine Benachrichtung der Bezirkshauptmannschaft (BH) Leibnitz erhalten sollen. Allerdings kam diese, laut Kesetovic, nie an. Nachdem dieser Lenkererhebung keine Antwort folgte, flatterte dem umtriebigen AK-Funktionär ein weiteres Schriftstück ins Haus. Dieses erhielt er und fiel dabei aus allen Wolken. 120 Euro Strafe für die Nichtbeantwortung auf die Lenkererhebung.
"Wie komme ich dazu, eine Strafe bezahlen zu müssen, wenn ich das Schreiben, das dazu führte, gar nicht erhielt", protestierte Kesetovic bei Post und BH, und kündigt an, aus Protest die Strafe nicht zu zahlen, und dafür lieber zwei Tage eine Gefängnisstrafe abzusitzen.
Pfändung statt Häfn
"So einfach wird das nicht gehen", erklärt Bezirkshauptmann Josef Kronister, "denn bevor es dazu kommt, wird die Behörde alles versuchen, um die Geldstrafe einzutreiben. Das kann in Form von Lohn- oder Sachpfändungen erfolgen." Absitzen, um sich den Geldbetrag zu ersparen, sei daher nicht möglich. Grundsätzlich wird, wenn jemand glaubhaft versichert, ein eingeschriebenes Behördenschriftstück nicht zugestellt bekommen zu haben, die Zustellung nochmals erfolgen.
"Post prüft genau"
"Die Post geht derartigen Beschwerden genau nach. Betroffene könnten eine Nichterhaltserklärung abgeben, woraufhin Behörden meistens kulanterweise nochmals zustellen", erklärt der Pressesprecher der Post, Stephan Fuchs. Jede Benachrichtung gelte als Zustellung. Mittels Abwesenheitserklärung an die Post könne bei Absenz die Zustellung auf begrenzte Zeit ausgesetzt werden, so Fuchs.
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