350 Jugendliche aus dem Bezirk jobben in den Ferien

Foto: privat

NÖAAB-Bezirksobmann Bgm. Roman Janacek und NÖAAB-Stadtobmann Vize-Bgm. Wolfgang Derler informieren junge Ferial-Jobber über Rechte und Pflichten während ihrer Tätigkeit. „Die rauchenden Köpfe von heute sind die führenden Köpfe von morgen. Dafür braucht es neben dem Lernstoff auch Praxis, die rund 350 Jugendliche aus dem Bezirk Krems Jahr für Jahr sammeln. Mit unserer Informationsbroschüre geben wir einen Überblick über die wesentlichsten rechtlichen Rahmenbedingungen. In der Regel gilt, dass Ferial-Arbeiter dieselben Rechte wie alle anderen Mitarbeiter auch haben“, informiert Janacek.
„Achtsam sollte man bei der Unterscheidung zwischen Ferial-Arbeit und Ferial-Praktikum sein. Denn bei Praktikanten steht die Ausbildung im Vordergrund, dann hat man leider keine arbeitsrechtlichen Ansprüche auf Lohn oder Urlaub. Sobald Praktikanten aber ein freiwilliges Taschengeld erhalten, gelten sie wieder als vollwertige Dienstnehmer und sind vom Betrieb der Sozialversicherung zu melden. Ferialarbeiter gehen ein ganz normales Dienstverhältnis ein und haben dieselben arbeits- und sozialrechtlichen Ansprüche, wie alle anderen Arbeiter und Angestellten eines Betriebes. Wir in der Stadt Krems können leider bei weitem nicht alle aufnehmen, auch heuer gab es wieder hunderte Bewerber für insgesamt 6 Plätze. Dank der im Vergleich guten wirtschaftlichen Lage in Region, können wir aber auf zahlreiche Betriebe weiter verweisen“, so der Vizebürgermeister der Stadt.
Janacek und Derler raten allen Ferial-Jobbern die Arbeitnehmerveranlagung durchzuführen: „Wer zumindest für einen Monat über der Geringfügigkeitsgrenze von 376,26 Euro verdient, bekommt 10% der Sozialversicherungsbeiträge (max. 110 Euro) von der Steuer zurück und Pendler erhalten sogar zusätzlich einen Pendlerzuschlag“. Der Informations-Folder steht auch online unter www.noeaab.at allen Interessierten zur Verfügung.

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