Keine Angst vor der Organisation von Festen
BEZIRK/LEADER REGION (wp). Über die Problematik, wie man Feste rechtlich richtig veranstaltet, ohne ins Visier der Finanzbehörden oder des Magistrats zu geraten, wurden 130 Teilnehmer aus der Region aufgeklärt. Es gab sowohl detaillierte Auskünfte über Dreitagefeste gemeinnütziger Vereine als auch über die bäuerliche Direktvermarktung, bis hin zum Buschenschank.
Offizieller Pressetext:
„Wie werden Feste rechtlich richtig veranstalt?“ – diesem heiklen Thema hat sich die LEADER-Region Donauland-Traisental-Tullnerfeld im Rahmen des Projekts „Lernende Regionen“ angenommen. Dass der diesbezügliche regionale Wissensbedarf - von Wölbling bis Königstetten - groß ist, wurde durch einen mit über 130 Personen bis auf den letzten Platz gefüllten Festsaal des Gasthauses Serloth in Heiligeneich eindrucksvoll bewiesen. Die Teilnehmer/Innen setzten sich hauptsächlich aus Bürgermeistern und Vertreter/Innen von Gemeindeverwaltungen der 21 LEADER- Gemeinden, aus Vereinsobleuten und Aussteller/Innen bei Veranstaltungen zusammen.
Der ortsansässige Bürgermeister Ferdinand Ziegler erhoffte sich in seiner Grußbotschaft vor allem, dass durch diese Informationsveranstaltung die Beteiligten Rechtssicherheit erlangen können und ihnen dadurch so manche Angst vor der Organisation von Veranstaltungen genommen wird.
Dr. Mag. Klaus Christian Vögl, Fachgruppen-Geschäftsführer in der Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft der Wirtschaftskammer Wien - der Österreichweite Spezialist im Veranstaltungsrecht schlechthin - erläuterte in seinem Vortrag, welche Arten von Veranstaltungen es aus rechtlicher Sicht gibt und wo die entsprechenden Genehmigungen dafür einzuholen sind. Interessant war in diesem Zusammenhang der Hinweis, dass es auch bei gemeinnützigen Tombolas zu Steuerpflicht kommen kann, wenn die ausgespielten Gewinne eine bestimmte Höchstgrenze übersteigen.
Steuerberater Karl Bruckner von der Kanzlei BKS in Herzogenburg präsentierte die Gewerbe-, Steuer- und Sozialversicherungsrechtlichen Aspekte von Veranstaltungen und erläuterte das richtige Verhalten bei Kontrollen der Finanzpolizei. Er gab dabei sowohl detaillierte Auskünfte über Dreitagefeste gemeinnütziger Vereine als auch über die bäuerliche Direktvermarktung bis hin zum Buschenschank und ergänzte, wer unter welchen Voraussetzungen Tätigkeiten bei Veranstaltungen ausüben darf.
Neu war für viele, dass Gastgewerbebetriebe keine Standortverlegung mehr melden müssen, wenn sie am Veranstaltungsort auf eigene Rechnung Speisen und Getränke verabreichen und ausschenken. Weiters gab Bruckner viele nützliche Tipps, z.B. wie ein Kellergassenfest durch eine gelungene Kombination aus Gastronomiebetrieben, Vereinen und Buschenschänken sowohl in kulinarischer als auch in steuerlicher Hinsicht optimal gestaltet werden kann.
Dass ein gewisser Bedarf an rechtlichen Veränderungen Sinn macht wurde klar, als bekannt gegeben wurde, dass beim Heurigen zwar Apfelkuchen, nicht aber Apfelstrudel verabreicht werden dürfte.
Leadermanager Franz Mitterhofer bedankte sich bei den zahlreichen Anwesenden, die trotz der geballten Information sehr konzentriert den ganzen Abend ihre Notizen auf den zur Verfügung gestellten Präsentationsunterlagen machten und deutete an, dass bei Bedarf auch weiterführend in Kleingruppen an diesem Themenkomplex gearbeitet werden könnte. Für nähere Informationen möge man sich bitte an leader@kwi.at wenden.
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