Schlammschlacht auf Haugsdorfer Poolparty
Einen Nasenbeinbruch gab es gratis mit dazu
Wenn sich Zwei streiten freut sich der Dritte. Dieses mal freute sich als Dritter Richter Erhard Neubauer beim Bezirksgericht Hollabrunn. Dem Angeklagten verging allerdings das Lachen.
HAUGSDORF (mh). Die Poolparty im östlichen Teil des Pulkautals ist legendär und zieht viele junge Menschen an, die sich in späterer Folge oft auch vor Gericht wieder treffen, um das ins Reine zu bringen, was auf der Poolparty seinen Anfang genommen hat.
Eine dreckige Geschichte
Verhandelt wurde am Strafgerichtstag im Bezirksgericht Hollabrunn das Verfahren Michael M. als Opfer, gegen Sebastian M. als Täter. Und der war geständig sowie einsichtig, auch wenn er sich nicht erklären konnte, warum es an diesem Abend zu der Streiterei auf der Poolparty gekommen ist. Es scheint fast so, als dürfte wieder einmal der Alkohol mit ein Grund gewesen sein. Aus einem anfänglichen dummen Gerede wurde Aggression, die führte zur Stänkerei und ging als Schlammringkampf am Boden weiter. Dazu muss man wissen, dass nach den starken Regenfällen vor der Poolparty, der Boden des Freibades Haugsdorf, von den Besucher zu einer einzigen Schlammgrube verwandelt wurde.
Gezielter Kopfstoß oder dummer Zufall
Der Angeklagte kann oder will sich nicht mehr so recht daran erinnern, was dann geschah. Seiner Aussage zufolge war es ein dummer Unfall, dass er mit seinem Kopf die Nase von Michael M. gleich zwei mal gebrochen hat. Er sei wahrscheinlich ausgerutscht auf dem abschüssigen Teil des Partygeländes. Plausibel für Richter Neubauer.
Diversion angenommen
Mit der Annahme des Diversionsangebots wurde die Angelegenheit zu Prozessschluss dann schnell beendet. Die Geldstrafe für Sebastian M. betrug 600.- Euro, die Gerichtskosten 100.-. Da fallen die 3.000.- Euro Schmerzensgeld, die der Angeklagte seinem Opfer Michael M. bezahlen muss, schon deutlicher schwerer aus. Glück im Unglück, der geständige Täter bekommt keinen Eintrag im Strafregister.
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