Klar! Göllersbach
Löschrucksäcke für Feuerwehren gegen Waldbrände

Waldbrandverordnung gilt seit Montag und die KLAR! hat Löschrucksäcke an die Feuerwehren ausgeteilt. | Foto: Fasching
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  • Waldbrandverordnung gilt seit Montag und die KLAR! hat Löschrucksäcke an die Feuerwehren ausgeteilt.
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Im Rahmen der Klimawandelanpassungsmodellregion (KLAR!) Göllersbach erhalten alle Feuerwehren der beiden beteiligten Gemeinden, Hollabrunn und Göllersdorf, einen Löschrucksack.

HOLLABRUNN. Pünktlich zum Erlass der Waldbrandverordnung, wurden die Löschrucksäcke an die Feuerwehren in Hollabrunn übergeben.

„Löschrucksäcke stellen ein wichtiges Equipment zum Löschen von Glutnestern dar und unterstützen die Feuerwehren bei der im Klimawandel zunehmenden Gefahr von Wald- und Böschungsbränden“,

erklärt Feuerwehrkommandant Markus Pfeifer.

Risiken verringern

Die für den Wald zuständige Stadträtin Sabine Fasching hat sich gemeinsam mit den Feuerwehren dafür eingesetzt, dass die Anschaffung der Löschrucksäcke über die KLAR! realisiert wurde: „Ich bin froh, dass die Feuerwehren für kritische Situationen im Hollabrunner Wald immer besser gerüstet sind, gleichzeitig müssen wir aber auch die Risiken eines Waldbrandes verringern!“

Der Löschrucksack fasst 20 Liter und ist ideal für den Einsatz in unwegsamen Gelände oder auch zum Nachgehen, um Glutnester schnell und effektiv abzulöschen.

Waldbrand-Löschkonzept

Feuerwehr-Stadtrat Günter Schnötzinger ergänzt: „Die Feuerwehren der Gemeinde Hollabrunn arbeiten seit einiger Zeit an geeigneten Löschkonzepten bei Waldbränden und ich bin dankbar für die zusätzliche Unterstützung der Feuerwehren zum Schutz unserer Region.“

Waldbrandverordnung in Hollabrunn seit Montag in Kraft

Um es gar nicht erst zu einem Waldbrand kommen zu lassen, hat die BH Hollabrunn eine Verordnung zur Verhinderung von Waldbränden erlassen. Aufgrund fehlender Niederschläge der letzten Wochen sowie gehäufter Windereignissen kam es zu einer sehr starken Austrocknung, insbesondere der Streuauflagen der Waldböden. Übertretungen dieser Verordnung werden mit bis zu 7.270 Euro oder mit Freiheitsstrafe bis zu vier Wochen bestraft.

  • Jegliches Feuerentzünden und Rauchen verboten! Lagerfeuer, Grillfeuer sowie das Ausbringen von Asche oder Glut im Wald oder in der Nähe des Waldes können außer Kontrolle geraten und so eine Katastrophe verursachen. Funken können auf die trockene Vegetation überspringen.
  • Zigaretten und glimmende Gegenstände ordnungsgemäß entsorgen! Die Glut von Rauchwaren oder unachtsam entsorgte Zigaretten können Brände auslösen.

Folgendes beachten

Rund 80 % der Waldbrände werden von Menschen verursacht, daher ist es wichtig, sich an diese Regeln zu halten. Um menschliche Gefahrenquellen für Wald- und Böschungsbrände auszuschließen, sollte auch folgendes beachtet werden:

  • Nicht auf trockenen Böschungen parken! Auch heiße Katalysatoren oder Abgasanlagen von abgestellten Autos können Böschungsbrände verursachen
  • Keinen Müll hinterlassen! Weggeworfene Glasflaschen können bei richtiger Lichteinstrahlung wie eine Lupe wirken und Sachen entzünden.

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