Vollrausch kann teuer enden

- Häufig sind es Jugendliche, die schwer alkoholisiert ins Krankenhaus zur Ausnüchterung eingeliefert werden. Foto: Markus Bormann
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Krankenkasse zahlt nicht immer, wenn ein Betrunkener zur Ausnüchterung ins Spital eingeliefert wird.
BEZIRK (ae). „Eine Überdosis Punsch oder Glühwein kann ordentlich ins Geld gehen“, warnt die AK NÖ in einer aktuellen Aussendung. Grund dafür ist, dass nach einem Urteil des Obersten Gerichtshofes die Krankenkassen für einen Spitalsaufenthalt zur Ausnüchterung nichts zahlen müssen und der Betroffene selbst die Kosten zu tragen hat.
Ausnüchterung kostet
Elisabeth Heinz, Öffentlichkeitssprecherin der NÖ Gebietskrankenkasse, bestätigt die Warnung der AK: „Es kommt nicht sehr oft, aber doch vor, dass jemand für seine Ausnüchterung selbst zahlen muss. Und wenn das der Fall ist, muss er auch den eventuellen Rettungstransport ins Spital zahlen.“ Der ärztliche Leiter des Landesklinikums Hollabrunn, Prim. Dr. Rudolf Kuzmits, kennt solche Fälle aus Erfahrung: „Es kommt auch bei uns, wenn auch nicht sehr oft, vor, dass schwer alkoholisierte Patienten ins Krankenhaus gebracht werden. Der größte Teil dieser Patienten sind nicht alkoholkranke Menschen, sondern sehr häufig Jugendliche, die über die Stränge geschlagen haben. Solche Patienten werden entsprechend überwacht, und die erforderlichen diagnostischen Schritte werden unternommen, und wenn keine weiteren besonderen Krankheiten vorliegen, nach der Ausnüchterung wieder entlassen.“
Und genau da liegt das Problem, das Komasaufen teuer werden lassen kann, wie Dr. Kuzmits weiter ausführt: „Stellt sich bei den Untersuchungen heraus, dass außer der akuten Alkoholvergiftung keine weiteren Erkrankungen vorliegen, der Patient also ausschließlich einer Ausnüchterung bedarf, so sehen sich die Versicherungen zu keiner Leistung verpflichtet.“
Das bedeutet, dass ein solcher Patient die amtliche Pflegegebühr pro angefangenem Kalendertag selber zahlen muss. Und die beträgt im Krankenhaus Hollabrunn 649 Euro.
Schluckspecht
Hat ein „Schluckspecht“ das Pech, vor Mitternacht eingeliefert und erst am nächsten Morgen entlassen zu werden, sind das schon zwei Kalendertage und die stolze Summe von 1.298 Euro. Vergleichsweise günstig nehmen sich dagegen die Kosten aus, die dann zusätzlich entstehen, wenn eine betrunkene Person zur Ausnüchterung von der Rettung ins Spital gebracht wird.
Der Rot-Kreuz-Hollabrunn-Geschäftsführer Günther Wiehart: „Die Krankenkasse fordert in solchen Fällen den von uns verrechneten Betrag vom Patienten zurück. Das sind bis 19 Kilometer 30 Euro für einen einfachen Transport ins Spital, und das geht sich im Bezirk von fast jedem Punkt aus.“
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