Oma log als Zeugin Richterin an
84-jährige wollte Enkelkind helfen und legte falsche Beweisaussage aa.
HOLLABRUNN/KORNEUBURG (mr). Erstmals mit 84 Jahren stand die Angeklagte vor Gericht. In einem Strafprozess gegen ihren Enkel (43), der sie im April attackiert und gewürgt hatte, hatte sie wahrheitswidrig den Vorfall abgestritten. Dies trotz Belehrung, dass sie sich als Großmutter der Aussage entschlagen könne.
Ihre falsche Beweisaussage nützte dem Enkel nichts, er wurde -weil zurechnungsunfähig- in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen (die Bezirksblätter berichteten in der Nr. 36/2016).
Richter Manfred Hohenecker ersparte der betagten Angeklagten eine strafrechtliche Verurteilung und stellte das Verfahren vorläufig ein (Probezeit: zwei Jahre). Allerdings muss sie 200 Euro Gerichtskosten zahlen. Damit konnte auch der Staatsanwalt leben.
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