Teure Faustschläge im Vollrausch
Keine Erinnerung: 28-Jähriger schlug grundlos auf einen Mann ein.
HOLLABRUNN (jm). Von zwei jungen Männern angestänkert und grundlos mit Fäusten ins Gesicht und auf den Rücken geschlagen wurde der 34-jährige Egon K. (Name von der Redaktion geändert), als er in einer lauen Maiennacht mit zwei Freunden auf einen Spritzer ins Hütterl am Teich gegangen war. Kürzlich mussten sich die beiden vor dem Bezirksrichter wegen Körperverletzung verantworten. Sie bekannten sich schuldig und hatten sich beim Opfer am Tag nach der Tat entschuldigt. Einer zahlte Egon K. die geforderten 500,- Euro Schmerzensgeld in bar, der zweite versprach die Überweisung innerhalb einer Woche. Erinnerungs setzte aus
Der 28-Jährige gestand, sieben Bier und reichlich Gin Tonic konsumiert zu haben. Aufgrund des erreichten Drei-Promille-Spiegels fehle ihm aber ab einem gewissen Zeitpunkt jede Erinnerung. Er stimmte der Schilderung des Tathergangs durch die Zeugen vollinhaltlich zu. Demnach hat die Sache mit einem simplen Streit um ein Getränk begonnen.
„Ich habe mir ein Getränk bestellt“, schilderte Egon K. den Hergang. „Das wollte mir der 28-Jährige wegnehmen, weil er vom Wirten keinen Alkohol mehr bekam.“ Zeuge S. über den Zustand der beiden Angeklagten: „Beide hatten einen ordentlichen Rausch, der eine mehr als der andere.“ Es folgte ein Wortgefecht, das zunächst noch geschlichtet werden konnte. Als Egon K. mit seinen Freunden aufbrechen wollte, versetzte ihm der 28-Jährige grundlos zwei Fausschläge in die Augengegend, sodass Egon K. blutete. Der 24-Jährige schlug ihn mit der Faust auf den Rücken.
Diversion nicht mehr möglich
Dem Bezirksrichter war der 28-jährige Angeklagte nach drei Diversionen und einer Verurteilung kein Unbekannter mehr. Daher war eine vierte Diversion nicht mehr möglich. Richter Erhard Neubauer verurteilte ihn zu einer unbedingten Geldstrafe von insgesamt 1.910,- Euro. Der 24-jährige Angeklagte, der bislang ohne Vorstrafen ist, nahm das Diversionsangebot in der Höhe von 1.820,- Euro an.
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