Anrainerparken
Volksanwalt leitet Prüfung ein
Nächster Schritt in der Causa Anrainerparken: Der Volksanwalt prüft, ob die Verordnung rechtmäßig ist.
JOSEFSTADT/INNERE STADT. Einen Teilerfolg haben die Bezirke Josefstadt und Innere Stadt im Streit über die Öffnung der Anrainerparkplätze errungen: Volksanwalt Peter Fichtenbauer hat ein sogenanntes Verordnungsprüfungsverfahren eingeleitet. Das heißt: In den kommenden Wochen wird er die neue Regelung der Stadt zum Anrainerparken daraufhin prüfen, ob sie gesetzwidrig ist. Dafür hat Fichtenbauer auch um eine Stellungnahme von Bürgermeister Michael Ludwig (SPÖ) angesucht.
Seit Dezember wehren sich die Josefstädter Bezirksvorsteherin Veronika Mickel-Göttfert und City-Bezirkschef Markus Figl (beide ÖVP) gegen die Neuerung bei den Anrainerparkplätzen, mit der die Stellflächen auch für Gewerbetreibende und soziale Dienste geöffnet werden. Die beiden Bezirkschefs beziehen sich in ihrer Kritik auf ein Gutachten des Rechtsexperten Bernhard Raschauer. Das besagt, dass die neue Verordnung nicht rechtmäßig sei und angefochten werden könne. Im Prüfungsverfahren der Volksanwaltschaft werden nun die Bedenken der Bezirke gegen die Verordnung analysiert, etwa dass das Magistrat vor der Einführung der neuen Regelung die Parkraumauslastung nicht kontrolliert habe.
Daten werden geprüft
Volksanwalt Fichtenbauer holt auch die Argumente der Stadt ein sowie Daten darüber, wie oft schon Verkehrsteilnehmer gegen die neue Regelung verstoßen haben.
Eine finale Entscheidung gebe es erst nach dem Verfahren, und das könne noch einige Wochen dauern, heißt es aus dem Büro der Volksanwaltschaft. Welche Schritte dann gesetzt werden, hängt von den Unterlagen ab. Sollte der Volksanwalt zum selben Schluss wie die rebellierenden Bezirke kommen, bringt er eine Klage beim Verfassungsgerichtshof ein.
"Kein beliebiges Mittel"
Mickel-Göttfert und Figl sehen das Prüfungsverfahren als gutes Signal und sind zuversichtlich, dass die Regelung aufgehoben wird. "Ein Verordnungsprüfungsverfahren ist kein beliebiges Mittel, so etwas gibt es sehr selten. Das verdeutlicht, dass es sich hier um eine ernste Sache handelt", meint Mickel-Göttfert. Figl bekräftigt, dass die beiden Bezirke weiterhin alles in ihrer Macht Stehende tun wollen, um die Anrainerparkplätze zu erhalten: "Dass die Vorgangsweise der Stadt nicht ganz in Ordnung ist, hat das Gutachten des renommierten Verfassungsjuristen Raschauer deutlich gezeigt."
Bis der Verfassungsgerichtshof ein Urteil über die Verordnung fällt, wollen die Bezirkschefs weiterhin die alten Verkehrsschilder stehen lassen. Dabei berufen sie sich auf ein neues Gutachten des Verwaltungsrechtsexperten Christian Piska. Er kommt zu dem Schluss, dass die neuen Schilder formal nicht gültig sein können, weil sie für Verkehrsteilnehmer mit dem komplexen Verweis auf das Amtsblatt nicht verständlich und zumutbar seien. Die vorhandenen Verkehrsschilder im 1. und 8. Bezirk sind also laut dem Experten gültig.
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