Fürs Sommersemester an der AAU
Ein ganzes Paket mit neuen Regelungen

Wird es an der AAU bald wieder Normalität geben? | Foto: aau/Daniel Waschnig
  • Wird es an der AAU bald wieder Normalität geben?
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Große Aufregung gab es an der Uni Klagenfurt vor einigen Monaten, als die 2G-Regelung eingeführt wurde. Kurze Zeit später wanderte man ohnehin wieder zu großen Teilen ins Distance Learning. Nun gibt es für das kommende Semester neue Regelungen - wir haben sie zusammengefasst.

KLAGENFURT. Mit 1. März beginnt auch der Alpen Adria Universität Klagenfurt das neue Sommersemester. Aus diesem Grund wandte sich die Task-Force nun an die Öffentlichkeit und gibt bekannt, dass dieses aus heutiger Sicht in Präsenz durchgeführt werden sollte: "Die Omikronwelle hat unsere Gesellschaft mit Wucht getroffen. Dennoch sind die Verläufe zumeist recht milde, ein Gutteil verläuft völlig symptomlos. Eine Überlastung des Gesundheitssystems wird nicht eintreten. Trotz eines Allzeithochs an Infektionen entspannt sich die Situation also zunehmend.

Weiterhin Appell: "Lassen Sie sich impfen"

Vom Sommer sprechen die Verantwortlichen der Uni als "Verschnaufpause in der Pandemie (...). Eventuell sind wir sogar – und das wäre der Hoffnungsschimmer – an einem Übergang zu einer endemischen Gesamtlage angelangt". Als Grund dafür nennt die Task Force vor allem die Impfung, wobei sie nicht müde wird zu betonen, dass die Impfquote unter  Studierenden zwar wesentlich höher sei, als in der Gesamtbevölkerung, aber: "Im Vergleich zu anderen Universitäten liegt sie (...) deutlich niedriger." Es wird weiterhin appelliert, sich impfen zu lassen.

Alle Maßnahmen und Regelungen im Überblick

Die neuen Maßnahmen wurden nun unter Einbeziehung der Lage im ganzen Land, an anderen Universitäten, aber insbesondere auch mit Blick auf spezifische Verhältnisse in Kärnten festgelegt. Optimistisch meint man, dass der Maßnahmenkatalog geeignet sei, ein Präsenzsemester gut durchführen zu können.

Start mit 2G als Beobachtungsphase
Am 1. März beginnt das Sommersemester mit einer Präsenz-Einstiegsphase unter 2G-Regeln und mit FFP2-Maskenpflicht. Dies bedeutet, dass Präsenzlehrveranstaltungen verpflichtend sind und von Studierenden, die nach aktueller Maßnahmenverordnung den 2G-Status erfüllen, besucht werden können.  Entwickeln sich die COVID-Infektionszahlen dann weiter rückläufig und treten in dieser Beobachtungsphase keine Aspekte auf, die eine weitere Öffnung verunmöglichen, dann gilt ab frühestens 16. März für Studierende bei Präsenzunterricht und Aufenthalt an der Universität 3G und unverändert die FFP2-Maskenpflicht.

Ausnahmen von der Präsenzlehre
Es wird auch im Sommersemester einzelne Lehrveranstaltungen geben, die online stattfinden - das gilt vermehrt etwa in den englischsprachigen Studienprogrammen mit einem hohen Anteil an internationalen Studierenden oder bei Parallelgruppen.

Prüfungsregelungen
Für Präsenzprüfungen gilt weiterhin, auch ab 1. März, eine 3G-Regelung für Studierende.

FFP2-Maskenpflicht
An der Universität Klagenfurt gilt weiterhin FFP2-Maskenpflicht in allen Gebäudebereichen.

Lehre
In allen Lehrveranstaltungen gilt FFP2-Maskenpflicht. Ausgenommen von dieser sind nur Lehrende, sofern ein Mindestabstand von zwei Metern zu anderen Personen eingehalten werden kann. Auch Studierende mit längeren Redebeiträgen im Tafelbereich sind von der FFP2-Maskenpflicht, unter Einhaltung des erwähnten Mindestabstandes, ausgenommen.
Für alles andere, auch kürzere Redebeiträge auf den Sitzplätzen, gilt die FFP2-Maskenpflicht.

Allgemeinbereiche
Auf allen Allgemeinflächen gilt FFP2-Maskenpflicht. Ausschließlich im Bereich des Buffets (M-Café) darf die Maske zum Essen abgenommen werden. Bei der Konsumation von Getränken muss die Maske zwischendurch getragen werden.

Bibliothek
In der Bibliothek gilt durchgehende FFP2-Maskenpflicht.

Gültigkeit von Testungen

Als gültige Testnachweise für Studierende gelten (laufend für den Zugang zu Präsenzprüfungen und frühestens ab 16. März zu Lehrveranstaltungen)

Strafen
Ein Verstoß gegen diese Schutzmaßnahmen hat gemäß Haus- und Benützungsordnung ein Betretungsverbot und im Wiederholungsfall den Ausschluss vom Studium für ein Semester zur Folge. Dies gilt etwa auch für Verstöße gegen die FFP2-Maskenpflicht oder das Nichtmitführen eines 3G-Nachweises.

Regelungen für Exkursionen
Für Exkursionen ins Ausland ist die Erfüllung des 2G-Status für alle Teilnehmenden Pflicht. Der Grund dafür ist, dass die Universität nicht im Vorfeld abschätzen kann, in welchem Land zu welchem Zeitpunkt welche Regelungen gültig sind. Nur so ist eine Vorausplanung der Exkursion zu gewährleisten. Für Exkursionen im Inland gilt ab frühestens 16. März ein für die Dauer der Exkursion gültiger 3G-Status als Mindest-Teilnahmekriterium. LV-Leiter können aber nach Prüfung der Rahmenbedingungen vor Ort auch 2G als Voraussetzung festlegen.

Regelungen für internationale Studierende betreffend Impfpflicht

Für internationale Studierende gelten gemäß COVID-19-Impfpflichtverordnung gesonderte Bestimmungen, die auf der Homepage der Universität einzusehen sind.

Bibliothek
In der Bibliothek gilt bis mindestens 15. März die 2G-Regelung.

Studien- und Prüfungsabteilung
Für den Besuch der Studien- und Prüfungsabteilung gilt weiterhin, auch ab 1. März, die 3G-Regelung.

Impfbefreiungen
Impfbefreiungen werden nur anerkannt, wenn sie von einer vom zuständigen Bundesminister mittels Verordnung festgelegten fachlich geeigneten Ambulanz einer Krankenanstalt oder durch einen Amts- oder Epidemiearzt ausgestellt sind. Die Universität Klagenfurt orientiert sich dabei am Impfpflichtgesetz (§ 3 Abs. 3). Für ausländische Studierende gibt es keine Ausnahmen, auch deren Atteste müssen von einem österreichischen Amts- oder Epidemiearzt bestätigt sein. Mit Semesterbeginn am 1. März verlieren alle bisher eingereichten Impfbefreiungen an Gültigkeit und müssen neu eingereicht werden.

Ärztliche Befreiungen von der FFP2-Maskenpflicht
Befreiungen von der Maskenpflicht sind nur möglich, wenn die betreffenden Studierenden den 2G-Status erfüllen. Ungeimpfte Studierende werden grundsätzlich nicht von der Maskenpflicht am Campus befreit.

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