Rechtstipp: Soziale Medien
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Herabwürdigende, beleidigende oder falsche Äußerungen über eine andere Person im Internet sind nicht zu tolerieren.
Sie sind ehrenrührig und kreditschädigend und berechtigen das Opfer bzw. den Geschädigten, sich dagegen juristisch zur Wehr zu setzen. Dies gilt insbesondere, wenn eine falsche Behauptung dazu geeignet ist, das berufliche Fortkommen des Geschädigten zu gefährden bzw. das soziale Ansehen in der Öffentlichkeit zu beeinträchtigen. Es besteht unter anderem ein Anspruch auf Unterlassung – unabhängig vom Verschulden, auf Veröffentlichung einer Richtigstellung und des Urteils sowie ein Anspruch auf Schadenersatz. Auch strafrechtliche Konsequenzen für den Schädiger sind möglich. Das Verbreiten von Fotos oder Inhalten ohne die Zustimmung der abgebildeten Personen oder des Urhebers ist zumeist unzulässig. Ihr Rechtsanwalt unterstützt Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche!
Mag. Michael Kalmann
©Urupong_stock.adobe.com (1), KK (1)
KONTAKT:
Rechtsanwaltskammer für Kärnten
Theatergasse 4
9020 Klagenfurt
Tel.: 0463/512425
kammer@rechtsanwaelte-kaernten.at
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