Gutmütige Oma schamlos ausgenützt
„Ich hatte eine schwere Kindheit!“ - Der drogensüchtige Leopoldsdorfer wurde zu drei Jahren Haft verurteilt
Von Arbeit hielt er nichts, der 29-jährige Angelo A., war es doch viel bequemer, die eigene 81-jährige Großmutter abzuzocken, sie um ihre Ersparnisse zu bringen und durch Schläge zur Herausgabe von Geld zu nötigen.
LEOPOLDSDORF/KORNEUBURG (mr) . Jetzt musste er sich vor einem Schöffensenat des Landesgerichtes Korneuburg (Vorsitz: Gernot Braitenberg-Zennenberg) der Anklage der Staatsanwältin Daniela Kainz stellen, die ihm schwere gewerbsmäßigen Erpressung und Körperverletzung zur Last legte.
Eine schwere Kindheit habe er gehabt, im Heim und teilweise bei der Oma aufgewachsen, habe er schon mit 14 gehascht und sei mit 18 an der Nadel gehängt, „um die Qualen meiner Jugend zu vergessen“ – so die Verantwortung des Angeklagten. Seine Oma habe ihn immer freiwillig unterstützt, von Erpressung keine Rede
40.000 € verzockt
In einem im Verhandlungssaal abgespielten Video, schildert die Oma unter Tränen ihre Version: sie habe ihr Enkerl abgöttisch geliebt und ihm immer wieder Geld zugesteckt – Ende 2008 waren die ersparten 40.000 € futsch und ihr Pensionskonto überzogen. Ab dann setzte es Hiebe! Verzweifelt schildert sie, wie sie aus Angst vor Schlägen bei Bekannten Geld ausgeborgt und versucht habe, einen Kredit aufzunehmen – vergeblich: in ihrem Alter bot die Rente von 1.200 € keine ausreichende Sicherheit.
Im Mai verhaftet
Die Oma verdankte das Ende ihrer Leiden der Apothekerin der St. Nikolaus Apotheke. Diese wusste vom Drogenproblem des Angeklagten, weil er an einem Drogenersatzprogramm teilnahm und immer wieder Medikamente holte. Als die Oma auch sie anpumpte, kitzelte sie aus ihr, die bislang aus Scham verschwiegene Wahrheit heraus. Der Anzeige bei der Polizei folgte am 3. Mai die Verhaftung und jetzt das Urteil: drei Jahre Haft, davon jedoch zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt und Widerruf einer bedingt nachgesehenen Strafe von drei Monaten. Weiters erteilte der Senat die Weisung, das Drogenentzugsprogramm fortzusetzen und alle drei Monate eine Harnprobe abzugeben. Mit der Mahnung „Wenn Sie das nicht einhalten, sitzen sie alle drei Jahre ab“ schloss der Vorsitzende die Verhandlung. Das Urteil ist rechtskräftig. Detail am Rande: die Großmutter hat ihm verziehen und bat um ein mildes Urteil.
Kommentare
Du möchtest kommentieren?
Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.