Baumeister zittern vor wieherndem EU-Amtsschimmel

(nöwpd/mibs/mm). Eine ab 1. Juli 2013 in Kraft tretende neue EU-Bauproduktenverordnung mit der sperrigen Aktenzahl Nr. 305/2011 wird der heimischen Bauwirtschaft viel bürokratische Mehrarbeit bescheren. Ab Juli sind nämlich alle Erzeuger, Händler und Baumeister verpflichtet, für Bauprodukte, die in die Kategorie "harmonisierter europäischer Normen" fallen, schriftliche Unterlagen anzufordern und diese zehn Jahre lang aufzubewahren.
"Ursprünglich wollte die EU-Kommission das sogar in Papierform haben, das ist zum Glück gefallen", sagt Anton Rieder vom Fachverband der Bauindustrie in der Wirtschaftskammer Österreich. Aber selbst in elektronischer Form entstehe dadurch ein enormer Aufwand, der für die einzelnen Betriebe kaum bewältigbar sei.
Inhalt der EU-Verordnung ist die lückenlose historische Dokumentation sogenannter Leistungserklärungen sämtlicher Bauprodukte von der Erzeugung bis zum Einbau. Und zwar vom Hersteller über den Händler bis zum Baumeister. Kontrollorgane, wie das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB), sollen so überprüfen können, mit welchen Spezifikationen ein Ziegelstein oder eine Isolierplatte eingebaut wurde. Daten, wie z.B. Brandeigenschaften, Gewicht, Wärme- oder Temperaturdämmwerte der bei einem Bauwerk eingesetzten Materialien, werden somit per Knopfdruck abrufbar sein.
Laut Rieder haben sich viele Händler und Hersteller darauf verständigt, die elektronische Abwicklung über einen zentralen Dienstleister umzusetzen: "Wenn jeder Betrieb die Abwicklung selber übernehmen muss, ist das für viele Betriebe kleineren Umfangs vermutlich schlicht nicht machbar, und die größeren werden zusätzliches Personal benötigen." Dies würde bedeuten, dass die entstehenden Kosten letztlich auf den Baupreis aufgeschlagen und damit in weiterer Folge mit den Mieten und Wohnungspreisen weiterverrechnet werden müssten, meint Rieder.

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