13 Meter hoher Lärmschutz
Kampf gegen A22-Ausbau geht weiter
Stockerauer Bürgerinitiative fordert Mitsprache bei sechsspurigem Ausbau der A22 im Stadtbereich.
BEZIRK KORNEUBURG | STOCKERAU. Mit Ungeduld wartet die Stockerauer Bürgerinitiative (BI) auf die endgültige Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofes über die UVP-Pflicht des Ausbauprojektes A22, sechsspurig zwischen Auf- und Abfahrt Ost und Knoten West. Mit der Umweltverträglichkeitsprüfung müssen alle Aspekte der Projektauswirkungen untersucht werden – wogegen sich die ASFINAG bisher mit allen verfügbaren Rechtsmitteln wehrt. Mit einer Informationsveranstaltung präsentierte die BI eines der brennenden Probleme des ASFINAG-Planes. So wurde argumentiert, dass der mögliche Kapazitätszuwachs des sechsspurigen Ausbaus nicht annähernd berücksichtigt wird. Die Planung des Lärmschutzes erfolgt zudem auf Basis der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeiten. Dass diese, besonders von den lärmintensiven Lkw, stark überschritten werden, ist weithin bekannt.
"Gerade noch" Grenzwert
Die Senkung der Lärmbelastung durch die mehrfachen bis zu 13 Metern hohen Lärmschutzwände wird nicht bezweifelt. Allerdings werden die Lärmgrenzwerte im Stadtgebiet gemäß Planung nach dem Ausbau nur „gerade noch“ eingehalten. Welche massiv negativen Auswirkungen die Lärmschutzwände im Bereich der Abfahrt Mitte haben, wurde durch Tafeln simuliert. Die geplante Simulation der Höhe mittels Ballons wurde wegen Sicherheitsbedenken durch die ASFINAG beeinsprucht. „Eine nicht akzeptable Situation“, ist das Team der Bürgerinitiative überzeugt. „Die massiven Lärmschutzwände sind nicht nur nicht ausreichend, sondern zerstören auch die Stockerauer Identität, nämlich die bis zur Stadtgründung zurückführende Zusammengehörigkeit der Stadt mit der Au.“
Noch besteht Hoffnung
Laut ASFINAG-Einreichakt „ändert sich an der strukturellen Barrierewirkung der A22 nichts“. Nach Meinung der BI geht diese Beurteilung völlig an der Realität vorbei. Wie die Prüfung der Planungsunterlagen ergab, fehlt eine realistische Darstellung der Raumwirkung im Bereich der Anschlussstelle Stockerau Mitte. Die ASFINAG-Darstellungen der Lärmschutzwände beschönigen die Situation und entsprechen nicht der letztgültigen Planung. Die ganze Hoffnung liegt nun in der Durchsetzung der UVP-Pflicht, damit eine umfassende Prüfung der Projektauswirkungen möglich wird. „Dass gute Lösungen durch eine Zusammenarbeit von ASFINAG, Bund, Land, Gemeinde und Bürgern realisierbar sind, wurde in mehreren Projekten, wie zum Beispiel bei der S 1 Außenring Schnellstraße, erfolgreich gezeigt. Weshalb sollte dies nicht auch bei der A22 möglich sein“, fragt sich Josef Lehner, Sprecher der Bürgerinitiative.
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