Projekt Stettnerweg: Baubewilligung gekippt
Das Landesverwaltungsgericht NÖ erteilte dem Korneuburger Stadtrat eine schallende Ohrfeige.
STADT KORNEUBURG. Wie bereits berichtet, soll nach dem Antrag der bauwerbenden "Stettnerweg 11-15 Liegenschaftsentwicklungs GmbH" (eine 100% Tochter der HYPO NÖ Liegenschaft GmbH) auf dem ehemaligen Gardena-Betriebsgrundstück eine mehrstöckige Wohnhausanlage mit 96 Wohnungen sowie 139 Tiefgaragenstellplätzen errichtet werden.
Pannenserie beim Abbruch
Das von Anrainern heftig kritisierte Projekt stand ab Beginn unter keinem guten Stern. Bereits beim Abbruch der alten Halle begann eine Pannenserie: Eine tonnenschwere Betonplatte donnerte in den Garten eines Anrainers. Daraufhin untersagte das Bezirksgericht Korneuburg den weiteren Abbruch, der erst nach Erfüllung zahlreicher Auflagen fortgesetzt werden durfte und nun abgeschlossen ist.
Gemeinde erteilte Bewilligung
Mit Bescheid vom 18. 3. 2016 bewilligte der Bürgermeister der Stadtgemeinde Korneuburg als Baubehörde erster Instanz das Bauvorhaben. Die dagegen von Anrainern erhobenen Berufungen hat der Stadtrat der Stadtgemeinde Korneuburg in seiner Sitzung am 23. 6. 2016 abgewiesen. Bemerkenswert ist, dass diese Entscheidung bereits am 31. 5. ausgedruckt wurde.
Gericht: Zurück an den Start!
Das Landesverwaltungsgericht NÖ hob nun die Entscheidung des Stadtrates auf. Das Ermittlungsverfahren beider Instanzen erfährt eine harsche Kritik: Von gänzlich unterlassener Sachverhaltsermittlung ist etwa die Rede. Das Gericht missbilligte die Vorgangsweise der Gemeindeinstanzen, wonach diese mit den von der Antragstellerin beigebrachten Gutachten das Auslangen zu finden glaubten, ohne sie durch behördlich bestellte Amtssachverständige überprüfen zu lassen.
Neue Gutachten
Bürgermeister Gepp teilte mit, dass sich die Stadtgemeinde an den Beschluss des Gerichtes gebunden fühle und entsprechend handeln werde. Nun werden weitere Gutachten eingeholt, um auf deren Basis eine neuerliche Entscheidung treffen zu können.
Guter Dinge
Beim Bauwerber selbst zeigt man sich optimistisch, den Zeitplan für den Wohnbau trotzdem einhalten zu können. "Es handelt sich ja nicht um Bau- oder Planungsfehler, sondern um formale. Es gibt also keinen Hinweis darauf, dass ein Umplanen des Projektes notwendig ist", erklärt Thomas Brey.
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