Schächt-Skandal in Korneuburg
Prozess – Haftstrafen für "Täter" und Protest des VGT
Gestern ging am Landesgericht Korneuburg der Prozess gegen eine Massen-Schächtung auf einem Bruderndorfer Schlachthof über die Bühne. Im Vorfeld protestierte der VGT – Verein gegen Tierfabriken für eine Reform des Schlachtwesens, im Nachhinein zeigte man sich über die milden Urteile erschüttert.
BEZIRK KORNEUBURG | BRUDERNDORF. Von einem "Schächt-Skandal" sprach der VGT vor zwei Jahren. Damals sollen hunderte Schafe illegal – weil ohne Betäubung – in einem Bruderndorfer Schlachthof geschächtet worden sein. Aufgedeckt hatte man die Umstände durch Videoaufnahmen. Der VGT erstattete Anzeige und übte heftige Kritik am "Versagen des amtlichen Kontrollorgans".
Schrecklicher Anblick
Was auf den Videoaufnahmen und Fotos zu sehen war, erschüttert. Zappelnde, verblutende Schafe wurden kurz nach dem Halsschnitt bereits aufgeschnitten, ihre Beine abgetrennt.
"Ohne Betäubung müssen das Höhllenqualen gewesen sein",
sagt David Richter vom VGT. Die Kameras filmten aber nicht nur während der zwei Tage der Schächtungen zum Zeitpunkt des islamischen Opferfestes 2021. Auch an sechs weiteren Tagen wurde dokumentiert, dass es keine Betäubung gab und keine Kontrollperson anwesend war.
Der amtliche Tierarzt musste sich deswegen wegen Amtsmissbrauch vor Gericht verantworten. Auch die Schlachter selbst saßen auf der Anklagebank.
Schnelles und mildes Urteil verwundert
Protestierten Aktivistinnen und Aktivisten des VGT gestern noch vor dem Landesgereicht, in der Annahme, es handle sich um den ersten Prozesstag, so war die Verwunderung am Schluss um so größer. Denn der Richter fällte noch am selben Tag sein Urteil.
Die insgesamt sechs Angeklagten bekannten sich schuldig. So nahm das Verfahren seinen Lauf.
"Zwei Amtstierärzte hätten eine Zeugenaussage machen wollen – sie standen vor dem bereits geschlossenen Gerichtssaal",
berichtet David Richter.
Das Urteil
Der Amtstierarzt wurde zu zehn Monaten bedingter Haft verurteilt, der Geschäftsführer des Schlachthofes zu acht Monaten. Drei weitere Mitarbeiter wurden zu jeweils drei, sechs und acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
"Es ist ein Schlag ins Gesicht des Tierschutzes. Hier wurden hunderte Tiere völlig illegal gequält. Hätte es keine Kameras vom Tierschutz gegeben, wäre dieses unfassbare Leid weitergegangen. Dieses milde Urteil gegen den amtlichen Tierazrt, der nur zehn Monate bedingte Haft bekommen hat, ist ein Skandal und zeigt die geringe Wertigkeit unserer Mitgeschöpfe im Rechtssystem",
ist David Richter entsetzt.
Schächten in Österreich: In Österreich ist das Schächten erlaubt, jedoch nur mit unmittelbar nach dem Schnitt erfolgter Betäubung und bei verpflichtender, ständiger Anwesenheit eines amtlichen Tierarztes.
Das Schächten ist ein rituelles Schlachten von Tieren. Der Begriff kommt vor allem im Islam und im Judentum vor. Nach dem religiösen Ritus müssen einem Tier Luftröhre, Speiseröhre und Halsarterien durchtrennt werden, damit es vollständig ausgeblutet werden kann. Nur dann gilt das Fleisch später als dem Glauben nach zulässig.
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