Schäfermischling erdrosselt: Freispruch für Hundehalter
Der 61-jährige Halter eines Schäfermischlingsrüden musste sich letzte Woche wegen Tierquälerei vor dem Landesgericht Korneuburg verantworten.
STADT KORNEUBURG. Er schilderte, dass er das Tier keineswegs mutwillig getötet und ihm auch keine unnötigen Qualen zugefügt hatte. "Er war schon 14 Jahre alt, wurde immer grantiger und hat mich jüngst auch gebissen, da habe ich ihn mit dem Halsband erdrosselt. Der Todeskampf hat nur sehr kurz gedauert."
Richter Hohenecker sprach den Mann vom Vorwurf der Tierquälerei mit der Begründung frei, dass es sich weder um eine mutwillige Tötung gehandelt habe, noch dem Tier unnötige Qualen zugefügt worden seien.
Staatsanwalt Peter Zimmermann akzeptierte diese Rechtsansicht und erklärte Rechtsmittelverzicht. Freispruch daher rechtskräftig!
Autor: Michael Rath
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