Vor 100 Jahren – 9. November 1917
Vor 100 Jahren schrieb die Wochen-Zeitung für das Viertel unter dem Manhartsberge:
"Franz von Schaumann. Während eines Besuches bei seiner Schwester in Wien am 3. November 1917 ist der Altbürgermeister Korneuburgs, k. u. k. Rittmeister a. D. Franz Schaumann Edler von Fürstenburg vom Herzschlage getroffen worden und gestorben.
Die unerwartete Nachricht von dem plötzlichen Ableben, des trotz seiner 72 Lebensjahre körperlich und geistig so frisch und rüstig erscheinenden Mannes, hat jeden Korneuburger tief bewegt. Mit Franz v. Schaumann ist einer der verdienstvollsten Mitbürger Koneuburgs dahingegangen, dem Korneuburg seine neuzeitliche Gestaltung dankt. In der Zeit seiner Amtsführung als Bürgermeister der Stadt Korneuburg vom Jahre 1886 bis 1898 fallen jene großen Neuschöpfungen, die das bis dahin zurück gebliebene Korneuburg in die Reihe der modernen Kleinstädte unseres engeren Heimatlandes einfügte.
Die Pflasterung der Bürgersteige, die Eröffnung ehemaliger Sackgassen zu Durchzugsstraßen, die Anlage des ersten Stadt-Regulierungsplanes, die Einführung der Gasbeleuchtung, die fliegende Brücke zur Verbindung mit Kosterneuburg, der Friedhofs-Vorbau mit den Kreuzwegbildern, die Erbauung der Albrechtskaserne, die Erbauung des Rathauses und des Postgebäudes, das aus Anlaß des 50-jährigen Regierungs-Jubiläums Sr. Majestät Kaiser Franz Josefs errichtete städt. Realgymnasium, der Monumental-Brunnen am Hauptplatze, die Restaurierung der Augustinerkirche, die goldene Bürgermeister-Kette, die verschiedenen Park-Anlagen (Aupark, Juiläumspark) u. a. sind die bleibenden Marksteine der außerordentlich schöpferischen Bürgermeistertätigkeit Franz v. Schaumanns.
Auch in administrativer Beziehung ist von Franz v. Schaumann die Stadt-Verwaltung auf neue Grundlagen gestellt worden. Unter ihm vollzog sich die Trennung der Sparkassegeschäfte von jenen der Gemeinde und die Schaffung fester Vorrückungs-Normen für die Gemeinde- und Sparkassenbeamten, die er jenen der k. k. Staatsbeamten gleichstellte. Um die Beamtenschaft hat er sich hiedurch ein unvergängliches Verdienst erworben."
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