Gut versichert beim Studium: Tipps von der NÖGKK
Im Herbst startet an Universitäten und Fachhochschulen das neue Wintersemester. Für Jungstudenten beginnt ein neuer Lebensabschnitt. Die NÖ Gebietskrankenkasse Korneuburg erklärt, wie lange man in der gesetzlichen Krankenversicherung bei den Eltern mitversichert ist und welche Möglichkeiten es danach gibt.
BEZIRK KORNEUBURG (pa). "Kinder mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland sind automatisch bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres mit den Eltern mitversichert, sofern sie nicht schon vorher einen eigenen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben. Wir danach eine Schule oder Universität besucht, gilt die kostenlose Mitversicherung bis zum 27. Lebensjahr", weiß NÖGKK-Service-Center-Leiter Bernhard Rauner.
Wird für das Kind noch Familienbeihilfe bezogen, verlänert die NÖGKK automatisch die Mitversicherung. Besteht kein Anspruch auf Familienbeihilfe, müssen eine Schulbesuchs- oder Studienbestätigung sowie ein Studienerfolgsnachweis vorgelegt werden.
Spezielles NÖGKK-Service
Damit Kinder über 18 Jahre nicht unbemerkt aus dem Versicherungsschutz fallen, bietet die NÖGKK einen besonderen Service: Rund zwei Monate vor Ende der beitragsfreien Mitversicherung, werden die Eltern schriftlich informiert, dass der Versicherungsschutz endet.
Selbstversicherung
Studierende, die keinen gesetzlichen Krankenversicherungsschutz haben und auch nicht mehr die Voraussetzungen für die kostenlose Mitversicherung erfüllen, können sich bei der NÖGKK freiwillig versichern lassen. Die Selbstversicherung kostet heuer monatlich 58,39 Euro. Ob die Voraussetzungen für die Studentenversicherung erfüllt werden, erfährt man direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber Selbestversicherung für Studierende.
Geringfügige Beschäftigung
Wer neben dem Studium eine geringfügige Beschäftigung ausübt (Grenze 2018: 438,05 Euro/Monat), ist nur unfallversichert und kann sich in der Kranken- und Pensionsversicherung günstig selbst versichern lassen. Diese Selbstversicherung kostet heuer monatlich 61,83 Euro. Die Voraussetzungen kann man ebenso direkt bei der NÖGKK oder über den Online-Ratgeber Selbstversicherung für geringfügig Beschäftigte abfragen.
Studium oder Ausbildung im Ausland
"Vor Aufnahme einer Ausbildung oder eines Studiums im Ausland ist es sinnvoll, sich rechtzeitig bei der Krankenkasse über Möglichkeiten zur Aufrechterhaltung des Versicherungsschutzes sowie des Leistungsumfanges im jeweiligen Land zu erkundigen, um unliebsame Überraschungen zu vermeiden", rät Bernhard Rauner.
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