Sicherheit: Neuer "Look" für die Bushaltestellen
Die Stadtgemeinde Korneuburg hat in Absprache mit der Bezirkshauptmannschaft und den Linienbusbetreibern mit der Adaptierung der Bushaltestellen begonnen.
STADT KORNEUBURG. Neben der gesetzlich vorgeschriebenen Kennzeichnung einer Haltestelle, muss diese auch eine Mindestausstattung nach dem Stand der Technik aufweisen – dies betrifft vor allem die Auftritts- und Fahrgastaufstellfläche. So muss die Haltestelle mit Asphalt befestigt und mindestens 1,50 m breit sein. Dazu muss, aus Gründen der Verkehrssicherheit, die Aufstrittsfläche mindestens 12 cm höher als die Fahrbahn sein. Wartende Fahrgäste sollen so vor dem Fließverkehr geschützt und vom einfahrenden Bus nicht gefährdet werden. Zudem wird so, je nach Busausstattung, ein barrierefreies Ein- und Aussteigen erreicht.
Die Umgestaltung der nicht diesen Vorgaben entsprechenden Korneuburger Bushaltestellen soll im kommenden Jahr abgeschlossen werden.
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