Rechtskräftige Anklage: Brandserie Korneuburg
Mit der Hauptverhandlung gegen die 22-jährige geständige Brandstifterin ist demnächst zu rechnen.
KORNEUBURG. Die Brandserie im November und Dezember des Vorjahres, die die Bewohner einer Wohnhausanlage in der Korneuburger Stockerauer Straße in Furcht und Unruhe versetzte, tritt in ein weiteres Stadium: Nachdem die Anklage gegen die geständige Brandstifterin rechtskräftig ist, wird demnächst die Hauptverhandlung stattfinden.
Versuchte Brandstiftung
Vier Brandgeschehen werden als versuchte Brandstiftung angeklagt – ein Verbrechen, das mit einer Freiheitsstrafe von einem bis zehn Jahren bedroht ist.
Vier kleinere Vorfälle, bei denen auch ohne sofortiges Einschreiten der Feuerwehr kein Großbrand entstanden wäre, werden hingegen von der Anklagebehörde lediglich als schwere Sachbeschädigung verfolgt.
Der durch sämtliche Brandlegungen verursachte Schaden ist beträchtlich, er beträgt um die 100.000 Euro.
Autor: Michael Rath
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