Basisinformation für KleinunternehmerInnen zum Umsatzsteuergesetz
STOCKERAU. Die Fachexpertin für Umsatzsteuer beim Finanzamt Hollabrunn – Korneuburg- Tulln HR Alexandra Graf referierte zu den Schwerpunkten UID- Nummer, Grenzüberschreitende Leistungen/Dienstleistungen, Jahreserklärung und Option.
So erfuhren die Teilnehmer unter anderem, dass...
- Auch eine Gesellschaft im Sinne des UStG Kleinunternehmer sein kann
- Die UST- Befreiung für Kleinunternehmer auf das Land beschränkt ist, in dem der Unternehmensstandort liegt
- Bei unechter UST Befreiung eine einmalige 15 % Umsatzüberschreitung innerhalb von 5 Jahren möglich ist
- Trotz UST Befreiung jedenfalls Belegerteilungs- und möglicherweise Registrierkassenpflicht gilt
- Reverse Charge Sysstem Übergang der Steuerschuld bedeutet
Der Vortrag ist downzuloaden unter wko.at/noe/korneuburg
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