Landesgericht
Jux-Geld für Feier im Internet bestellt und vor Gericht gelandet

- Freispruch für Beschuldigten.
- Foto: Kurt Berger
- hochgeladen von Kurt Berger
Wer sich Banknoten für Partys, Zaubertricks oder andere Gelegenheiten im Internet bestellt, sollte aufpassen, dass er nicht mit dem Gesetz in Konflikt gerät. So erging es nämlich einem 19-Jährigen aus dem Bezirk Krems.
1100 Euro um 11 Euro
Nachdem er im Internet für eine Abrüstungsfeier beim Bundesheer 101 Hunderterscheine zum Preis von 11 Euro bestellt hatte, kamen diese nicht, jedoch wenig später zu seiner Überraschung die Polizei. Jetzt musste sich der Partytiger am Kremser Landesgericht wegen Besitzes nachgemachten oder verfälschten Geldes verantworten, das er hätte in Umlauf bringen wollen.
Eindeutige Kopie
Er sagte, dass es sich bei seiner Bestellung eindeutig um Juxgeld gehandelt hätte, das zudem mit dem Aufdruck Kopie in türkischer Sprache versehen war. Er hätte die Noten für eine Feier beim Bundesheer bestellt. Man habe das Geld dort unter anderem verbrennen wollen. Es sei nie seine Absicht gewesen, die Banknoten, die sofort als Fälschung zu erkennen seien, in Umlauf zu bringen.
Dies sah im Gegensatz zum Staatsanwalt auch die Richterin so und fällte einen Freispruch. Das Beweisverfahren habe nicht ergeben, dass der Beschuldigte das verfälschte Geld gesetzwidrig habe verwenden wollen. -Kurt Berger
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