Inzestfall von Amstetten
Kommende Woche neue Anhörung für Fritzl
Kann Josef Fritzl bedingt aus dem Maßnahmenvollzug entlassen werden? Diese Frage wird am kommenden Dienstag in Krems behandelt. Eine erneute Anhörung steht auf dem Plan.
BEZIRK KREMS. Im April 2008 schockierte der Inzestfall von Amstetten ganz Österreich. Der Haupttäter, der Amstettner Josef Fritzl, wurde damals zu lebenslanger Haft verurteilt und sitzt diese in der Justizanstalt Stein ab.
Dort wird es am Dienstag zu einer erneuten Anhörung vor einem Drei-Richterinnen-Senat kommen. Geladen sind, so Ferdinand Schuster, Sprecher des Landesgerichts Krems, laut ORF NÖ, Sachverständige Adelheid Kastner, der 89-jährige Fritzl mit Verteidigerin Astrid Wagner sowie die Staatsanwaltschaft Krems.
Auch Personen aus der Justizanstalt selbst sollen über die dortigen Gegebenheiten Auskunft geben.
Wie gefährlich ist dementer Fritzl noch?
Bereits im Jänner dieses Jahres fand in Krems eine Anhörung von Fritz statt. Damals wurde vom Landesgericht Krems die bedingte Entlassung Fritzls vom Maßnahmen- in den Normalvollzug ausgesprochen. Das Oberlandesgericht (OLG) Wien hob dies aber wieder auf. Der Grund: das psychiatrische Gutachten der Sachverständigen Adelheid Kastner sollte aktualisiert werden. Vor allem der Wegfall der Gefährlichkeit von Josef Fritzl, der mittlerweile seinen Namen geändert hat, sowie der aktuelle Status seiner Demenzerkrankung sollten dabei in den Fokus rücken.
Um 13 Uhr geht es los
Die Anhörung geht am Dienstag, dem 30. April, um 13 Uhr los und ist für eine Stunde angesetzt. Verteidigerin Astrid Wagner geht, so ORF NÖ, von einer bedingten Verlegung ihres Mandanten in den Normalvollzug aus.
Ist die Entscheidung des Senats gefallen, haben Fritz und seine Rechtsvertretung, ebenso die Staatsanwaltschaft, erneut die Möglichkeit, Beschwerde beim OLG einzureichen. Bis der Beschluss rechtskräftig ist, muss der Amstettner in der Justizanstalt Stein bleiben.
Der Fall Fritzl
24 Jahre lang hat Josef Fritzl seine eigene Tochter im Keller gefangen gehalten und mir ihr sieben Kinder gezeugt. Eines davon verstarb gleich nach der Geburt. 2008 wurde der Inzestfall öffentlich, 2009 wurde Fritzl zu lebenslanger Haft verurteilt. Aufgrund seiner Gefährlichkeit wurde eine Unterbringung im Maßnahmenvollzug verfügt.
Dafür wurde Fritzl verurteilt: Mord durch Unterlassung, Sklavenhandel, Freiheitsentziehung, Vergewaltigung, Blutschande, schwere Nötigung.
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