AUA nimmt 14-jähriger Schülerin unrechtmäßig ihr ganzes Geld weg
Ein Fall von grobem Fehlverhalten durch die AUA gegen eine jugendliche Passagierin wurde bekannt: Die Schülerin Leonie M. (14) reiste mit dem Flug OS VIE 201123800 Ende August 2011 zu einem mehrwöchigen Schüleraustausch nach Frankreich. Sie erkundigte sich vorher genau nach den Handgepäckbestimmungen, um kein Übergepäck zu haben. Die Bestimmungen besagen, dass man zusätzlich zu einem Handgepäckstück auch eine Laptoptasche mit an Bord nehmen dürfe.
Das Mädchen verstaute daher seinen Laptop in einem kleinen Rucksack. In dem Rucksack befand sich nur der Laptop und ein paar Kleinigkeiten, aber kein weiteres Gepäck. Sie fragte in Wien beim Check-In nochmals nach, ob es so in Ordnung gehe. Dies wurde ihr positiv bestätigt.
Vor dem Rückflug aus Paris wurde Leonie M. beim Check-In vom französischen Bodenpersonal der AUA die Mitnahme des Laptop-Rucksackes an Bord aber verweigert. Sie musste den Rucksack in den Reisekoffer geben und für das so entstandene Übergewicht ihr gesamtes Bargeld in der Höhe von 90,- Euro aufbringen. Die Behandlung durch das AUA-Bodenpersonal empfand sie als sehr unfreundlich.
Seither steht Leonies Vater in Dauerkontakt mit der AUA, um die unrechtmäßig eingehobene Übergepäckgebühr zurückzubekommen und eine Entschuldigung für das ungebührliche Verhalten des Personals zu erwirken - bisher erfolglos. Die AUA weigert sich, den Fehler zuzugeben.
An der Art, wie sich die AUA aus der Verantwortung zu stehlen versucht, lässt sich allerdings erkennen, dass sich die Fluglinie ihrer eigenen Schuld bewusst ist. Zuerst wurde nämlich die Verweigerung der Mitnahme des Laptoprucksacks damit begründet, dass die Handgepäckbestimmungen von einer Laptoptasche, nicht aber von einem Rucksack sprechen würden. Als die Fadenscheinigkeit dieses Argumentes selbst der AUA klar wurde, gab deren Pressesprecher Michael Braun zu, dass es natürlich egal sei, ob man eine Laptoptasche oder einen -rucksack mithabe. Allerdings kam er mit einer nicht minder fragwürdigen Ausrede: Es sei dem Bodenpersonal nicht zuzumuten, in jeden Rucksack hineinzuschauen, um zu überprüfen, ob sich darin ein Laptop oder etwas anderes befinde. Im Klartext: Der Pressesprecher der AUA ist der Meinung, dass die Überprüfung der eigenen Handgepäckbestimmungen dem Bodenpersonal nicht zumutbar sei. Ein äußerst fragwürdiger Standpunkt, wie wir finden.
Obwohl die Handgepäckbestimmungen der AUA klar der jungen Passagierin recht geben, weigert sich die Fluglinie bis heute, ihren Fehler zuzugeben.
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