Pizzeria-Gäste ließen Fäuste sprechen

- hochgeladen von Markus Gretzl
BEZIRK (ip). Mit einem geschwollenen Jochbein endete für einen Pizzeria-Chef aus dem Bezirk Lilienfeld das Gespräch mit einem 24-jährigen Gast über Unterschiede zwischen Türken und Kurden, Raki und Ouzo, wobei der kurdische Wirt rassistische Beschimpfungen und massive Schläge eingesteckt haben soll.
Der Vorfall ereignete sich am 8. Dezember 2012 in dem neu eröffneten Lokal in Traisen und endete jetzt mit zwei Schuldsprüchen am Landesgericht St. Pölten. Neben dem 24-Jährigen saß dabei auch ein 41-jähriger Invaliditätspensionist aus Holland, der bei der Auseinandersetzung sogar seine kaputte Wirbelsäule vergessen hatte und kräftig mitmischte. Gegen ihn hatte die Staatsanwaltschaft zwei weitere Strafanträge wegen Körperverletzungen parat.
„Ich verstehe bis heute nicht, wie es dazu kommen konnte“, meinte der, seit vielen Jahren in Österreich lebende Gastronom. „So etwas ist mir noch nie passiert“, erklärte er dem St. Pöltner Richter Markus Pree. Zu den Opfern der Auseinandersetzung zählten auch die Schwiegereltern des Kurden. Sie hatten von der Küche aus die Eskalation beobachtetet und wollten ihm zu Hilfe kommen. Die Schwiegermutter sei zu Boden gestoßen worden und während einerseits Gläser gegen den Wirt flogen, seien die beiden aggressiven Gäste über die Schwiegermutter getrampelt. Der aufgeregte Schwiegervater erlitt dabei einen Nasenbeinbruch.
Alkohol und Psychopharmaka hätten laut Holländer nicht nur bei der Schlägerei eine Rolle gespielt, auch seine Gedächtnislücken den Vorfall betreffend seien darauf zurückzuführen, so der Angeklagte zum Richter, der mit einer saftigen Strafe reagierte.
Zwanzig Monate bedingte Haft, Schmerzensgeld in Höhe von 2.500 Euro an insgesamt fünf Verletzte, Bewährungshilfe und vor allem die Androhung einer Einweisung in eine Anstalt für entwöhnungsbedürftige Rechtsbrecher, falls der 41-Jährige seine bereits begonnene Alkoholtherapie abbreche, bezeichnete Pree selbst als „streng aber gerechtfertigt“.
Als Provokateur des Kampfes wurde der zweite, einschlägig vorbestrafte Angeklagte zu einer bedingten Haftstrafe von fünf Monaten und einer Geldstrafe in Höhe von 3.000 Euro verurteilt. Sein Anteil an der Schmerzensgeldzahlung beträgt 250 Euro. Bewährungshilfe und Antiaggressionstraining sollen weitere Straftaten verhindern, so der Richter, der gleichzeitig erklärte: „Notwehr war das nie und nimmer!“ Die Urteile sind nicht rechtskräftig.
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