16. Mai: Start in den Ramadan
Im Zeitraum vom 16. Mai bis zum 15. Juni 2018 findet der inslamische Fastenmonat Ramadan statt.
BEZIRK (red). Das Fasten im Fastenmonat Ramadan ist eine der im Koran verankerten religiösen Pflichten der Muslime. Ausschlaggebend für den Beginn bzw. für das Ende des Ramadans ist jeweils die Sichtung der neuen Mondsichel durch einen oder durch mehrere Zeugen.
Ziel: Enthaltung von bestimmten Tätigkeiten – Verzehr von irdischen Substanzen und Speisen sowie Getränken, Rauchen, Geschlechtsverkehr und Trunkenheit. Zum Fasten ist jeder Muslim verpflichtet, der in vollem Besitz seiner Geisteskräfte, volljährig und körperlich dazu imstande ist. Das Fasten eines Minderjährigen mit Unterscheidungsvermögen ist ebenfalls gültig.
Das Fasten wird dem Tag, das Fastenbrechen der Nacht zugerechnet. Der Koran verlangt unmissverständlich den Fastenbeginn bei Morgendämmerung, und zwar dann, wenn die ersten Hell- bzw. Dunkelwerte voneinander zu unterscheiden sind. Das Fasten endet mit dem Beginn der Nacht.
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