Baden verboten! Blinder Trauner darf ab 1. März das Hallenbad benutzen.
TRAUN (nikl). Vergangenen Donnerstag änderte der Trauner Gemeinderat die bisher gültige Betriebsordnung im Hallenbad
Somit reagierten die Kommunalpolitiker auf den Diskriminierungsvorwurf eines blinden Badegastes, der ohne erwachsene Begleitperson im Hallenbad am Oedtersee nicht mehr schwimmen gehen durfte.
Für Dietmar Janoschek war im Dezember des Vorjahres der Badespaß bereits im Kassenbereich des Badezentrums zu Ende. Weil er ohne Begleitperson kam, obwohl er sich zuvor in Begleitung eines Bekannten das Bad genau zeigen ließ und merkte, dass er keine weiter Hilfe benötigt, wurde Janoschek der Zutritt verwehrt. Für den blinden Badegast eine enorme Demütigung, als ihm zuvor elf Mal der Besuch im Badezentrum gestattet wurde.
Begründung des Badezentrums: Laut Badeordnung dürfe er als Behinderter nur in Begleitung eines Erwachsenen betreten. Für den blinden Trauner eine Demütigung, als ihm bis Ende des Vorjahres bereits elf Mal der Zugang zum Bad gestattet wurde.
Dietmar Janoschek wandte sich in einem Schreiben an jeden Gemeinderat und bat diesen diskriminierenden Passus in der Betriebsordnung zu streichen. Darüber hinaus brachte er eine Sachverhaltsdarstellung bei der Antidiskriminierungsstelle des Landes und der Bundesbehindertenanwaltschaft ein: Für Behinderanwalt Erwin Buchinger ist das ein klarer Fall einer Diskriminierung.
Buchinger habe deshalb in einem Schreiben Trauns Stadtchef Harald Seidl ersucht, die Betriebsordnung zu ändern und diese diskriminierende Einschränkung für Behinderte zu beenden. Andernfalls wird ein Schlichtungsverfahren beim Bundessozialamt eingeleitet.
Dies hat der Gemeinderat nun mit der Korrektur der Betriebsordnung abgewendet und diesen unhaltbaren Zustand korrigiert.
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