B1 Ausbau
Landesrat Steinkellner will rasch Lückenschluss zwischen Hörsching und Marchtrenk

- Foto: Quelle Land OÖ
- hochgeladen von Oliver Wurz
Im Rahmen des Landtags am Mittwoch 7. Juli, sollen Mittel freigegeben werden, um die Bauphasen so rasch als möglich einleiten zu können.
BEZIRK. Die B1 Wiener Straße ist eine der bedeutendsten und zwischen Linz und Wels eine der stärkst frequentiertesten Landesstraßen in Oberösterreich. Ein ca. 7,1 Kilometer langer Abschnitt, inmitten der NUTS-3- Region Linz-Wels - einem der bedeutendsten Wirtschaftsräume in Oberösterreich - ist noch zweistreifig.
In diesem Abschnitt liegen zahlreiche ungeregelte Kreuzungen und Zufahrten, weshalb die Kapazitätsgrenze oft ausgelastet ist. Um auch künftig einen flüssigen Verkehrsablauf bei ausreichender Verkehrssicherheit zu gewährleisten, soll die B1 Wiener Straße im Rahmen eines Lückenschlusses 4-streifig ausgebaut werden.
Steinkellner: "Ausbau ist unerlässlich"
„Bei meinem Amtsantritt Ende 2015 war das Lückenschlussprojekt in keinem Bauprogramm enthalten. Ich habe deshalb veranlasst, dass mit Hochdruck an den Planungen gearbeitet wird, damit diese dringend notwendige Baumaßnahme vollzogen werden kann. Um einen flüssigen Verkehrsablauf und damit die Verkehrssicherheit gewährleisten zu können, ist eine vierstreifige Ausbauvariante der B1 unerlässlich. Mit der Freimachung der Mittel im Rahmen des kommenden Landtags wollen wir so rasch als möglich in die Bauphase übergehen. Noch dieses Jahr wollen wir mit dem Spatenstich starten“, so Landesrat für Infrastruktur Günther Steinkellner.
Zweigeteiltes Bauprojekt
Aufgrund von langwierigen Verhandlungen mit der Gemeinde Marchtrenk wurde das Projekt in zwei Abschnitte – Hörsching und Marchtrenk – geteilt. Der gegenständliche Teilabschnitt Hörsching im Bezirk Linz-Land beginnt unmittelbar nach der Kreuzung B1 Wiener Straße / B133 Theninger Straße / Humerstraße und endet nach ca. 2,1 km vor der Brücke über die ÖBB-Strecke Traun-Marchtrenk. Für den Teilabschnitt Hörsching wurde eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt und es liegen bereits alle behördlichen Genehmigungen rechtskräftig vor.


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