Eigenheim- und Haushaltsversicherung – ein Vergleich bringt bares Geld

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OÖ. Der Konsumentenschutz der AK OÖ hat elf Versicherungsprodukte für ein Einfamilienhaus mit einer Wohnnutzfläche von 130 Quadratmetern verglichen. Die Jahresprämien lagen bei einer vorgegeben Mindestdeckung zwischen 518 und 1135 Euro. Aber auch bei den Versicherungsleistungen gibt es große Unterschiede. Die Einholung mehrerer Angebote und eine gute Beratung vor Abschluss des Vertrages sind daher sehr zu empfehlen.

Eine kombinierte Eigenheim- und Haushaltsversicherung deckt zumeist Schäden am Gebäude und am Hausrat ab, die durch Feuer, Sturm, Leitungswasser, Einbruch und – falls versichert – Glasbruch entstehen. Zusätzlich enthalten die Produkte üblicherweise auch eine Gebäudehaftpflicht- und eine Privathaftpflichtversicherung. Im Kernbereich sind die verglichenen Produkte zwar ähnlich, im Detail jedoch sehr unterschiedlich. So reicht z.B. in der Leitungswasserversicherung das Ausmaß des Rohrersatzes im Gebäude von 6 Meter bis zum unbegrenzten Schutz. Auch für Rohre außerhalb des Gebäudes ist der Schutz sehr unterschiedlich.

Konkreten Versicherungsbedarf prüfen

Vor Abschluss der Versicherung sollte geprüft werden, ob der individuelle Versicherungsbedarf ausreichend abgedeckt ist. Sind beispielsweise ein Nebengebäude, Wintergarten, Carport, Schwimmbecken samt Abdeckung, große Glasflächen, eine Solar- oder Fotovoltaikanlage, Erdkollektoren, die (natürliche) Umzäunung, eine Pergola, ein Gewächshaus, Spielplatzeinrichtungen oder etwa Schäden durch ein Aquarium, ein Wasserbett oder eine allenfalls benötige Hundehaftpflicht ausreichend mitversichert?

Unterversicherung vermeiden

Die meisten Verträge werden heute nach der Quadratmetermethode berechnet. Dabei verzichtet die Versicherung bei korrekter Quadratmeter-Angabe im Schadensfall auf den Einwand der Unterversicherung. Wenn Sie Ihr Gebäude bzw. den Hausrat stattdessen mit einer konkret errechneten Versicherungssumme versichern, achten Sie unbedingt laufend darauf, dass diese dem tatsächlichen finanziellen Aufwand entspricht, der bei Neuerrichtung des Gebäudes bzw. Neuanschaffung des gesamten Hausrates entstehen würde, sonst droht im Schadensfall (auch bei Teilschäden) eine anteilig gekürzte Leistung.

Viele unbekannte Klauseln

Den Konsumenten zumeist unbekannt ist beispielsweise, dass es bei Wertgegenständen wie Schmuck, Bargeld, Edelmetallen, etc. Entschädigungsgrenzen gibt, die auch davon abhängen, wo die Wertgegenstände verwahrt werden (z.B. freiliegend, in Möbel, im Safe oder im Geldschrank). Erkundigen Sie sich daher nach diesen Maximalleistungen für Wertgegenstände, die gegen Aufpreis auch erhöht werden können. Für einfachen Diebstahl (z.B. Trickdiebstahl) sind die Entschädigungsgrenzen noch bedeutend niedriger.
Achten Sie auch darauf, dass Ihr Vertrag einen generellen Neuwertersatz enthält, damit auch bei älteren Sachen der Neuwert und nicht nur der Zeitwert ersetzt wird.

Unbekannt ist Konsumenten meist auch die 72-Stunden Klausel in der Leitungswasserversicherung, wonach die Wasserzuleitungen abzusperren und geeignete Maßnahmen gegen Frostschäden zu treffen sind, wenn das Gebäude länger als 72 Stunden von allen Personen verlassen wird.

Schäden durch grobe Fahrlässigkeit

Leider werden Brände immer wieder dadurch verursacht, dass die Küche während des Kochens verlassen wird oder brennende Kerzen nicht ausgelöscht werden. In solchen Fällen wenden Versicherer im Schadensfall häufig das Vorliegen grober Fahrlässigkeit und damit Leistungsfreiheit ein. Die Frage, wann ein Verhalten grob fahrlässig ist und wann nicht, führt in der Praxis immer wieder zu Streitigkeiten. Die meisten Versicherer bieten daher – zum Teil gegen einen Prämienzuschlag - an, auch grob fahrlässig verursachte Schäden bis zu einer gewissen Höhe zu decken. Da die Höchstentschädigungen hier allerdings sehr unterschiedlich sind, sollte auch in diesem Punkt genau verglichen werden.

Weitere Informationen finden Sie unter http://ooe.konsumentenschutz.at

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