Novelle des OÖ Jagdgesetzes
Nachtsichtgeräte gegen Afrikanische Schweinepest

Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner, Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger, Leiterin der Arbeitsgruppe Jagd, Fischerei und Forstrecht in der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ Manuela Kopecky,  Vizepräsident der LK OÖ Karl Grabmayr und VÖS-Obmann Walter Lederhilger | Foto: LK OÖ/Elisabeth Frei-Ollmann
  • Landesjägermeister Herbert Sieghartsleitner, Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger, Leiterin der Arbeitsgruppe Jagd, Fischerei und Forstrecht in der Abteilung Land- und Forstwirtschaft des Landes OÖ Manuela Kopecky, Vizepräsident der LK OÖ Karl Grabmayr und VÖS-Obmann Walter Lederhilger
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Im Landtag sind am Donnerstag Änderungen des Jagdgesetzes beschlossen worden. Damit wird auf die zunehmend schwierige Regulierung des Schwarzwildes und auf die Afrikanische Schweinepest reagiert.

OÖ. Neu im oberösterreichischen Jagdgesetz sind die Abschussplan-Verordnung und die Erlaubnis der Schwarzwildbejagung mit Nachtsichtgeräten. Der Einsatz von Nachtzielgeräten bleibt vorläufig für vier Jahre auf das Schwarzwild beschränkt und wird nach diesem Zeitraum evaluiert.

"Die Schwarzwildbejagung ist aufgrund der Afrikanischen Schweinepest und der Schäden an landwirtschaftlichen Kulturen eine höchst notwendige, aber auch herausfordernde Aufgabe. Daher braucht es auch in der Bejagung neue Zugänge und Möglichkeiten", meint Agrar-Landesrat Max Hiegelsberger (ÖVP).

Reaktion auf Klimawandel

Zuletzt ist die Afrikanische Schweinepest (ASP), die durch Wildschweine übertragen wird, in Polen ausgebrochen. In Österreich wurde bisher noch kein Fall registriert. Damit einem Ausbruch weiterhin vorgebeugt wird, wurden in den letzten Jahren Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen in der Schweinegesundheitsverordnung definiert. In diesem Jahr haben alle Jäger im Bundesland eine Jagdreisewarnung für Länder wie Ungarn, in denen die Schweinepest bereits ausgebrochen ist, erhalten.
Neben der Schwarzwildbejagung hat sich die Berechnung der Abschusspläne geändert, um auf neue Bedingungen durch den Klimawandel einzugehen. Im Falle eines zu geringen Abschusses an Tieren wird die Fehlmenge zukünftig nur mehr im darauffolgenden Jahr addiert.

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