Postenschacher-Prozess in Linz
ÖVP-Klubobmann August Wöginger kommt "gerade noch" mit Diversion davon
Deutlich schneller als erwartet endete am Dienstag der Prozess gegen ÖVP-Klubobmann August Wöginger und zwei Finanzbeamte am Landesgericht Linz wegen mutmaßlichem Amtsmissbrauch. Nachdem überraschend alle drei "die Verantwortung übernahmen", stimmte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) einer Diversion zu, die auch vom Schöffengericht angenommen wurde. Damit ist das Verfahren ohne Urteil nicht rechtskräftig beendet – unter der Bedingung, dass die Angeklagten binnen zwei Wochen ihre teils saftigen Geldstrafen zahlen und kein Einspruch erfolgt.
LINZ. Für das Gericht wie für die Staatsanwaltschaft sei die diversionelle Erledigung "gerade noch vertretbar", hieß es in der Urteilsbegründung. Wöginger muss 44.000 Euro zahlen, die beiden Mitangeklagten 22.000 bzw. 17.000 Euro. Zudem leisten alle drei eine symbolische Zahlung von je 500 Euro an jene Finanzbeamtin, die 2017 im Bewerbungsverfahren um die Leitung des Finanzamts Braunau, Ried und Schärding leer ausging. Alle drei gelten somit weiter als unbescholten.
"Der Bürgermeister schuldet dir was"
Laut Anklage soll Wöginger einem Parteifreund, einem ÖVP-Bürgermeister aus einer 500-Einwohner-Gemeinde im Mühlviertel, zu dem Posten verholfen haben. Der Politiker soll sich dafür beim damaligen Generalsekretär im Finanzministerium, Thomas Schmid, eingesetzt haben. Auf Wögingers Intervention hin soll die Postenbesetzung zugunsten des ÖVP-Bürgermeisters geschoben worden sein. Schmid schrieb nach der erfolgreichen Bestellung per Chat: "Wir haben es geschafft :-)) Der Bürgermeister schuldet dir was!" Der beteiligte Beamte hatte Schmid zuvor eine Nachricht geschickt: "Hi! mit bauchweh – aber...", begleitet von einem Daumen-hoch-Emoji.

- Am 13. Februar 2017 berichtete Schmid Wöginger "wir haben es geschafft", dieser war dann "total happy".
- Foto: z.V.g
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Die beiden Finanzbeamten sollen in der Begutachtungskommission den ÖVP-Mann gezielt besser bewertet haben – obwohl eine Mitbewerberin laut späterem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts "erheblich höher qualifiziert" war. Wöginger, der als Bestimmungstäter geführt wird, bestreitet alle Vorwürfe. Für alle Angeklagten gilt die Unschuldsvermutung.
Gericht: „Ein spürbarer Betrag als Reaktion“
Die Richterin begründete die Diversion mit der Übernahme von Verantwortung, Einsicht und der Zusicherung, "ein solches Verhalten nicht zu wiederholen". Die verhängten Geldbeträge seien "spürbar" und zeigten der Öffentlichkeit eine Reaktion auf das vorgeworfene Verhalten. Mildernd wirkten das hohe Alter der Causa, die bisherige Unbescholtenheit der Angeklagten sowie der Umstand, dass dem Staat kein finanzieller Schaden entstanden sei. Zwar sei der bestellte Kandidat weniger, aber nicht unqualifiziert gewesen. Gleichwohl betonte die Richterin: "Ein solches System darf in unserer Rechtsordnung keinen Platz haben."
Abschluss nach wenigen Stunden
Was ursprünglich als elftägiger Prozess mit mehr als 30 Zeugen geplant war, endete somit bereits wenigen Stunden nach Beginn. Nach den Schuldeingeständnissen und der Annahme der Diversion gilt der Fall – sofern die WKStA keinen Einspruch erhebt – als erledigt.
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