Linzer Parkgebührenzone
Parkstrafe ist nicht gleich Parkstrafe

Da er in Linz im Parkverbot und nicht in der Kurzparkzone stand, muss ein Autolenker seine Parkstrafe nun doch nicht bezahlen. | Foto: Fotolia/macroart
  • Da er in Linz im Parkverbot und nicht in der Kurzparkzone stand, muss ein Autolenker seine Parkstrafe nun doch nicht bezahlen.
  • Foto: Fotolia/macroart
  • hochgeladen von Andreas Baumgartner

Da er in Linz im Parkverbot und nicht in der Kurzparkzone stand, muss ein Autolenker seine Parkstrafe nun doch nicht bezahlen.

LINZ. Wer in der innerstädtischen Parkgebührenzone eine Parkstrafe kassiert, könnte unter Umständen ungeschoren davonkommen. Grund dafür ist ein Richterspruch des Landesverwaltungsgerichts Oberösterreich.

Berufung gegen Strafzettel

Ein Lenker hatte seinen Pkw im September 2018 im Halte- und Parkverbot (ausgenommen Ladetätigkeit) innerhalb der flächendeckend gebührenpflichtigen Kurzparkzone in der Innenstadt abgestellt. Da er dies ohne gültigen Parkschein sowie ohne Durchführung einer Ladetätigkeit tat, kassierte er einen Strafzettel. Dagegen legte der Autolenker Berufung ein. Hauptsächlich brachte er vor, er habe sein Fahrzeug nicht in einer gebührenpflichtigen Kurzparkzone abgestellt, sondern im Halte- und Parkverbot. Den Mitarbeitern der Parkplatzaufsicht kämen dort keinerlei Kompetenzen zu. 

Nicht von Kurzparkzonenregelung umfasst

Das Landesverwaltungsgericht gab dem Kläger recht. Das angefochtene Straferkenntnis muss aufgehoben werden. Am Landesverwaltungsgericht wurde die Entscheidung folgendermaßen begründet: "Die Linzer Parkgebührenverordnung schreibt für das Abstellen mehrspuriger Kraftfahrzeuge in Kurzparkzonen in einem bestimmten Gebiet eine Parkgebühr vor. Mit der Erklärung können aber nicht alle Straßenteile dieses Gebietes erfasst sein, sondern nur jene, welche grundsätzlich zum Abstellen von Fahrzeugen vorgesehen sind."

Für die betroffene Abstellfläche sei das Abstellen von Fahrzeugen durch eine Halteverbotsverordnung (ausgenommen Ladetätigkeiten) generell verboten, heißt es in der Entscheidung weiter. Da es sich um einen Bereich handle, auf der das Abstellen von Fahrzeugen grundsätzlich verboten sei, könne dieser Bereich nicht von der Kurzparkzonenregelung umfasst sein. Der Pkw-Lenker hätte, wenn dann nur wegen unzulässigen Haltens oder Parkens bestraft werden können. 

Einsprüche gegen ähnlich gelagerten Fälle innerhalb der Linzer Parkgebührenzone könnten demnach von Erfolg gekrönt sein – bereits im Jahr 2017 wies der Verwaltungsgerichtshof die Rechtsmäßigkeit einer Parkstrafe zurück. Damals war noch die Parkgebührenverordnung der Stadt Linz in einer vormaligen Fassung gültig und daher für die vorliegende Entscheidung nicht mehr einschlägig.

Anzeige
Plasma zu spenden ist genauso wichtig wie eine Blutspende und hilft Leben zu retten. | Foto: BioLife

BioLife
Blutplasma spenden rettet Leben - Mach mit!

1995 wurde Marcos Welt auf den Kopf gestellt. Ein verheerender Autounfall forderte das Leben seiner Freundin und ließ ihn sieben Monate lang im Koma liegen. Als er zurück ins Leben kam, sah er sich mit einer harten Realität konfrontiert: Nicht nur hatte er seine Partnerin verloren, er konnte seine Füße nicht mehr bewegen und hörte auf dem linken Ohr nichts mehr. Dinge, die er einst für selbstverständlich hielt, waren mit einem Schlag zunichtegemacht. Doch Marco ließ sich nie unterkriegen. Er...

Du möchtest kommentieren?

Du möchtest zur Diskussion beitragen? Melde Dich an, um Kommentare zu verfassen.

UP TO DATE BLEIBEN

Aktuelle Nachrichten aus Linz auf MeinBezirk.at/Linz

Neuigkeiten aus Linz als Push-Nachricht direkt aufs Handy

MeinBezirk Linz auf Facebook: MeinBezirk MeineStadt Linz

ePaper jetzt gleich digital durchblättern

Veranstaltungs-Tipps, Partyfotos und coole Gewinnspiele im wöchentlichen MeinBezirk.at-Newsletter


Du willst eigene Beiträge veröffentlichen?

Werde Regionaut!

Jetzt registrieren

Video einbetten

Es können nur einzelne Videos der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Playlists, Streams oder Übersichtsseiten.

Abbrechen

Karte einbetten

Abbrechen

Social-Media Link einfügen

Es können nur einzelne Beiträge der jeweiligen Plattformen eingebunden werden, nicht jedoch Übersichtsseiten.

Abbrechen

Code einbetten

Funktionalität des eingebetteten Codes ohne Gewähr. Bitte Einbettungen für Video, Social, Link und Maps mit dem vom System vorgesehenen Einbettungsfuntkionen vornehmen.
Abbrechen

Beitrag oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Foto des Tages einbetten

Abbrechen

Veranstaltung oder Bildergalerie einbetten

Abbrechen

Du möchtest selbst beitragen?

Melde dich jetzt kostenlos an, um selbst mit eigenen Inhalten beizutragen.