Debatte über Urlaubsanspruch im Langzeitkrankenstand
Dass ein Arbeitnehmer, der wegen Krankheit oder Unfall ein ganzes Jahr ausfällt, trotzdem Anspruch auf fünf beziehungsweise sechs Wochen Jahresurlaub hat, ist aus Sicht der Wirtschaft völlig unverständlich. Denn dieser Urlaub beibt „stehen“ und wird somit für den Arbeitgeber zur zusätzlichen Last, lässt die Wirtschaftskammer Oberösterreich via Presseaussendung verlauten. Und fällt ein Mitarbeiter gar noch länger aus, verschärft sich dieses Problem für seinen Arbeitgeber immer weiter, da die Verjährungsregel hier nicht greift.
WKOÖ-Präsident Rudolf Trauner: „Das widerspricht doch jeglichem Hausverstand. Sozial ist, was Ausgleich schafft und dem Betroffenen wirksam hilft, aber nicht, was zu einer sachlich völlig ungerechtfertigten Besserstellung des Dienstnehmers auf Kosten des Betriebes führt.“ Die WKOÖ bekenne sich dazu, kranken Mitarbeitern zur raschen Genesung die besten Leistungen zukommen zu lassen. Gerade im Krankenstandsbereich fänden sich aber immer wieder überschießende Gesetzesbestimmungen, die mit dem Prinzip eines vernünftigen und gerechten Sozialstaates nicht vereinbar seien.
Er fordert, das Urlaubsgesetz rasch dahingehend zu reparieren, dass es zukünftig jedenfalls während entgeltfreier Zeiten, also nach Erlöschen der Entgeltfortzahlungspflicht des Dienstgebers, keinen Erwerb von Urlaubsansprüchen gibt. „Soziale Gerechtigkeit darf keine Einbahnstraße sein. Auch Arbeitgeber haben das Recht auf ausgewogene Lösungen, die den Interessenslagen beider Seiten gerecht werden“, so Trauner.
ÖAAB gegen WK-Vorschlag
„Diesem Vorschlag stehe ich aus dreierlei Gründen sehr skeptisch gegenüber“, sagt dazu Helmut Feilmair, Vizepräsident der Arbeiterkammer Oberösterreich sowie Landesobmann-Stellvertreter des ÖAAB. Zum Ersten wegen der rein menschlichen Komponente. Und zum Zweiten auch wegen der wirtschaftlichen Dimension und dem damit verbundenen geringem Einsparungsvolumen. Laut Oö. Gebietskrankenkasse gab es in Oberösterreich zuletzt pro Jahr knapp 750.000 Krankenstände. Lediglich 0,16 Prozent davon dauerten länger als ein Jahr.
Zum Dritten wurden bei den Selbständigen in der jüngsten Vergangenheit die Sozialleistungen eher ausgebaut. „Ich begrüße es sehr, wenn bei den Selbständigen die Sozialleistungen ausgebaut werden und vergönne ihnen das auch aus voller Überzeugung. Denn der Chef eines Tischlerunternehmens mit weniger Angestellten hat es bestimmt nicht immer leicht. Aber genau deswegen halte ich es nicht für klug, wenn von der Wirtschaftskammer Ideen zur Reduktion der Sozialleistungen für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kommen“, so Feilmair via Presseaussendung.
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