Volksanwaltschaft präsentierte Tätigkeitsbericht
Neben aktuellen Zahlen und Ergebnissen fordert die Volksanwaltschaft in ihrem Bericht unter anderem Verbesserungen von Missständen bei der Heimopferrente und bei den Justizanstalten.
OÖ. Österreichweit 37.000 Fälle, davon 1.650 in Oberösterreich sowie 680 abgeschlossene oberösterreichische Prüfungsverfahren: das sind die Zahlen aus dem Tätigkeitsbericht der Volksanwaltschaft für den Zeitraum von 2015 bis 2016. Jedes Jahr wird dieser Bericht an den Landtag übermittelt.
Die meisten Beschwerden im Bundesland betrafen dabei hauptsächlich die Raumordnung, das Baurecht sowie die Jugendwohlfahrt, die Mindestsicherung, Angelegenheiten in den Gemeinden, das Schulwesen und oberösterreichische Schwerpunktthemen.
"Die aufgezeigten Missstände in der Landes- und Gemeindeverwaltung müssen wir ernst nehmen. Sie dienen als Diskussionsgrundlage für entsprechende Anpassungen und Verbesserungen in der Gesetzgebung und Verwaltung", sagt Landtagspräsident Viktor Sigl.
Neben den Zahlen veröffentliche die Volksanwaltschaft außerdem Verbesserungsforderungen in jenen Bereichen, in denen viel Missstand herrsche: Dazu gehören vor allem die Regelungen bei der Heimopferrente und bei den Justizanstalten.
Heimopferrente: Reformen nötig
Das Heimopferrentengesetz(HOG) sieht vor, dass Menschen, die in ihrer Kindheit in einem Heim des Bundes, eines Bundeslandes, in einer Pflegefamilie oder einer Kirche misshandelt wurden, eine Zusatzrente in Höhe von 300 Euro monatlich (12 Mal im Jahr) bekommen. Dieses Gesetz weise aber dahingehend Lücken auf, als zum Beispiel Personen, die in privaten Einrichtungen missbraucht wurden, nicht erfasst sind. "Opfer aus Spitälern und privaten Einrichtungen sowie junge Menschen mit Behinderungen müssen unbedingt miteinbezogen werden", sagt der zuständige Volksanwalt Günther Kräuter.
Fehlende Suizid-Prävention und zu wenig Beschäftigung in Justizanstalten
In Haftanstalten ist Suizid eine der häufigsten Todesursachen. Im Vergleich zur restlichen Bevölkerung ist die Selbstmordrate in Justizanstalten etwa acht- bis zehnmal höher. Um dem vorbeugen zu können und gefährdete Personen vorzeitig zu behandeln, braucht es Regelungen über die richtige Beobachtung und den ärztlichen Einsatz. Gerade dies werde laut der Volksanwaltschaft aber vernachlässigt. Ein Negativbeispiel stellt dabei die Justizanstalt (JA) Linz dar: Von 21 suizidgefährdeten Häftlingen wurde nur einer an eine Psychiaterin verwiesen.
Kritik erhielt die JA Linz, aber auch andere Anstalten, außerdem wegen zu langen Einschlusszeiten, zu wenig Bewegungsmöglichkeiten und zu wenig Beschäftigung für Häftlinge. Nur rund 25 Prozent der Inhaftierten hatten dort im Dezember 2015 eine entsprechendes Beschäftigungsverhältnis. Grund dafür sei der Personalmangel: Betriebe und Werkstätten müssten meist wegen fehlendem Aufsichtspersonal geschlossen bleiben.
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