Straferkennisse gegen das Bordell sind aufgehoben

ST. ANDRÄ. Raumordnungsrechtlich sowie baurechtlich hat die BH Tamsweg gegen den Eigentümer des „Bordells St. Andrä“ wie auch gegen die Betreiberin Straferkenntnisse erlassen. Der Anwalt der beiden, Franz Essl hat berufen. Der Unabhängige Verwaltungssenat für Salzburg hat ihm in beiden Fällen Recht gegeben. Ich bin froh, dass nun endlich von der zuständigen Rechtsmittelinstanz die Rechtslage umfassend und ganz im Sinne meiner Mandanten geklärt worden ist und klar gestellt ist, dass den Straferkenntnissen, die die BH Tamsweg erlassen hat, welche zur Gänze aufgehoben worden sind, keine Berechtigung zukommt“, freut sich Essl.

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