Liniengasse Mariahilf
Gehsteig wird auf mehr als zwei Meter verbreitert
Der Gehsteig in der Liniengasse zwischen Millergasse bis Aegidigasse wird auf mehr als zwei Meter verbreitert. Zusätzlich wird Radfahren gegen die Einbahn möglich gemacht.
WIEN/MARIAHILF. Schmale Gehsteige sind gerade in innerstädtischen Bezirken keine Seltenheit – auch nicht in Mariahilf. Einer davon ist zum Beispiel in der Liniengasse zwischen Millergasse bis Aegidigasse.
Ein Problem, denn Fußgänger, die zum Beispiel eine Gehhilfe benötigen oder auch Personen mit Kinderwägen sowie Rollstühlen haben es oft schwer, diesen zu nutzen. Daher stellten SPÖ und Neos in der Bezirksvertretungssitzung im März 2021 den Antrag auf Verbreiterung. Das Resultat: einstimmige Annahme. Dieses Projekt wird nun noch im August umgesetzt. Bis zum Schulanfang soll der dortige Gehsteig auf mehr als zwei Meter verbreitert werden.
Verlorene Stellplätze werden ersetzt
Im Zuge der Verbreiterung des Gehsteigs in der Liniengasse wird bei der Kreuzung Millergasse eine 22 Quadratmeter große Grünfläche errichtet. Gleichzeitig wird Radfahren gegen die Einbahn in der gesamten Liniengasse möglich gemacht, auch auf dem 230 Meter langem Teilabschnitt von Stumpergasse bis Gfrornergasse.
"Es freut mich, dass gemeinsam mit dieser Verkehrssicherheitsmaßnahme auch eine langjährige Forderung der Radfahrer, das Radfahren gegen die Einbahn in der gesamten Liniengasse zu ermöglichen, umgesetzt werden kann", so Bezirksvorsteher Markus Rumelhart (SPÖ) und ergänzt: "Auch dies bringt mehr Sicherheit für Autofahrer, Radfahrer und Fußgänger." Die dadurch wegfallenden Parkplätze werden durch neue Anwohner-Parkplätze ersetzt.
Während der Bauzeit (August) wird die Liniengasse in diesem Abschnitt für Autofahrer gesperrt. Die Zu- und Abfahrt zu den Garagen wird weiter möglich sein. Die Umleitung erfolgt über die Millergasse, Matrosengasse, Aegidigasse, Liniengasse. "Mit Schulbeginn im September können dann die Kindergarten- und Schulkinder gemütlich und sicher ihr Ziel erreichen", freut sich Rumelhart.
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