Wenn Musik zum Albtraum wird
Aber: Bezirksvorsteher hilft ganz unbürokratisch
Nervenaufreibende Saxophontöne lassen Bewohner auf der Mariahilfer Straße nicht zur Ruhe kommen.
(siv). „Meine Frau hat mir ja schon davon erzählt, aber seit ich in Pension bin, kann ich wirklich nachvollziehen, wie sehr diese Musik stört. Vor allem spielt der Musiker eher so free-jazz-artig, und das sehr laut“, erzählt Andreas Riccabona, der gegenüber dem Eck Mariahilfer Straße/MuseumsQuartier wohnt, wo der Musiker ausspielt.
Zu viel des Guten
Spielen darf der Straßenmusiker an dem Eck. Mit dem Saxophon und nur mit Dämpfereinsatz. Aber ohne dem Trommelspieler, der ihn musikalisch begleitet. Denn Trommeln auf der Straße ist verboten. Das ist in der Straßenkunstverordnung so festgehalten. Ebenso, dass an diesem Platz in der Zeit von 15 bis 20 Straßenmusiker maximal eine Stunde spielen dürfen. „Die zwei spielen eindeutig länger“, so Riccabona.
Der Jurist ist nicht der einzige, der gernervt ist. „Ich habe mich im Haus umgehört. Belästigt fühlen sich einige. Eine Nachbarin sagte mir, sie macht halt im Winter das Fenster zu, dann hört sie es nicht so. Aber das ist auch keine Lösung, vor allem nicht im Sommer.“
Retter am Rad
Riccabona hat sich bereits schriftlich an das Magistratische Bezirksamt im 6. Bezirk gewandt, weil sich sein Wohnhaus in Marihahilf befindet, während die Musiker im 7. Bezirk spielen. Auch die Polizei hat der Jurist schon gerufen. Anscheinend die einzige Möglichkeit, um zu Ruhe zu kommen. Nicht ganz – denn nun hat Thomas Blimlinger, der Bezirksvorsteher von Neubau, seine Hilfe zugesagt. „Einerseits kann ich sehr gut verstehen, dass sich die Anrainer belästigt fühlen, andererseits schlägt in mir auch ein Künstlerherz. Wenn es also wieder Probleme mit den Straßenmusikern gibt, dann soll Dr. Riccabona in der Bezirksvorstehung anrufen.“ Blimlinger schwingt sich dann auf Rad und radelt zu den Unruhestiftern. „Ich bin ja schnell vor Ort und werde mit den Musikern sprechen, was sie dürfen und was nicht.“ Schnell und unbürokratisch.
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