Hungerstreik für Kinderrechte Tag 3
Hans Missliwetz; Freitag, 15. Mai 2015; Tag 3 (3. Tag Hungerstreik)
Eigentlich mache ich gar keinen Hungerstreik…
Aber was dann? Folgt hier ein Geständnis? Dass ich in den Pausen mir heimlich bei Würstelständen, Dönerbuden und Fastfood Restaurants den Wanst vollschlage?
Natürlich nicht. Ich möchte nur ein paar Begriffe klären, genauer definieren was Hunger oder Hungern oder Fasten sind.
Fangen wir an:
Das Wort Hunger hat unterschiedliche Bedeutungen bzw. Begriffsinhalte:
Hunger ist ein Signal des Körpers. Es zeigt: Hallo, es ist wieder einmal Zeit etwas zu essen.
Hunger kann metaphorisch verstanden werden. Etwas wird begehrt. Jemand, der lebens- oder liebeshungrig ist, will etwas anderes als essen. Insoferne ist „hungrig“ nur ein passendes Vergleichswort.
Hunger als Zustand: Nicht nur Signal, sondern körperliche andauernde Situation, dass weder feste Nahrung, noch ausreichend Energie (in der Ernährung in Form von Kalorien bzw. Joule gemessen zugeführt wird.
Der Hungerzustand wieder kann uns in zwei Formen begegnen:
Als ein Schicksalsschlag, ein von außen herbeigeführtes Ereignis(z.B. Hungersnot), das über Nahrungsmittelknappheit – das ist die objektive Seite – einen Hungerzustand aufzwingt, aber wir wollen das nicht. Dieses Nichtwollen, das ist die subjektive, psychische Komponente, wir sind über diesen Mangel nicht glücklich.
Alternativ: Nahrungsmittel sind in ausreichender Menge und Qualität vorhanden und uns zugänglich. Aber wir haben uns absichtlich dafür entschieden, nichts zu essen, zu hungern. Das ist Fasten. Motive unterschiedlich: Gesundheit (abnehmen und entschlacken), religiös (Ramadan oder Karfreitagsfasten), politisch und aus Protest (Gandhi, oder Häftlinge, die sich gegen Haftbedingungen auflehnen).
Daraus ergibt sich, dass der Hungerstreik richtiger Fastenstreik genannt werden sollte.
Was für ein Pedant, ein „Sprachpitzler“ (pitzeln ist Wienerisch; für Nichtösterreicher: Obergescheit an etwas herummäkeln, spitzfindig kritisieren) – ich kann mir diese Bemerkung der Leser_Innen vorstellen.
Ist es aber nicht, denn der wesentliche Unterschied ist die Motivation.
Manchmal werde ich gefragt: „Wie hältst du das aus, tagelang nichts zu essen?“
Antwort: Ich will es. Ich bin dazu motiviert. Deshalb hält sich die Unlustkomponente in Grenzen, wird es erträglich. Der kurzfristigen körperlichen Missempfindung (Unlust) stelle ich den vorgestellten imaginierten Nutzen, den Benefit gegenüber. Ich glaube, dass ich mit dem Fasten ein Ziel erreiche.
Hunger ist ein Gefühl, das viele Österreicher nicht mehr kennen. Sie verwechseln es mit Appetit, einem Verlangen nach etwas (Schokolade, Bier, Pizza etc.), das plötzlich auftritt, oft durch äußeren Reiz, wie wenn man z.B. etwas Leckeres riecht oder einen gut gemachten Werbespot im Fernsehen sieht. „Snickers… und der Hunger ist gegessen. Du bist nicht du selbst, wenn du hungrig bist“ ist kein Hunger, sondern ein von außen induziertes Verlangen nach Schokolade mit der geschickten Suggestion, dass man ein unverträgliches Monster ist, das durch das Produkt erst wieder zum Menschen wird. Wenn man es nicht als Werbespot sieht, sondern so als Inhalt liest, realisiert man, wie schwachsinnig das alles st. Leider wirkt Werbung nicht auf Vernunft und Logik, sondern – ganz im Gegenteil – schaltet sie aus. Appetit ist ein von außen gesteuertes Verlangen, Hunger hingegen ein vom Körperinneren ausgehendes Signal. Nur nehmen die Menschen dieses Signal nicht mehr war oder sie konditionieren es nach der Uhr: „Zu Mittag wird gegessen!!“ Durch Fasten lernt man einerseits, Hunger wieder zu spüren, andererseits vom appetit oder Gusto zu unterscheiden.
Wie steht man das durch?
Hier Tipps:
Motivation. Man muss es wollen.
Selbstverpflichtung: Wenn man sich anderen deklariert (mündlich oder über Facebook), dann hält man eher durch.
Viel trinken (Wasser und Tee) hemmt vorübergehend das Hungergefühl.
Morgen mehr darüber, denn es gibt eine Krise, über die ich morgen berichten werde.
Das, was ich hier äußere, sind meine privaten Ansichten, für die ich die volle Verantwortung übernehme.
Ich berufe mich dabei auf die österreichische Bundesverfassung und auf Artikel 19 und Artikel 20 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte vom 10. Dezember 1948 der UN-Hauptversammlung.
Im Wortlaut:
Artikel 19: Jeder hat das Recht auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung; dieses Recht schließt die Freiheit ein, Meinungen ungehindert anzuhängen sowie über Medien jeder Art und ohne Rücksicht auf Grenzen Informationen und Gedankengut zu suchen, zu empfangen und zu verbreiten.
Artikel 20: Alle Menschen haben das Recht, sich friedlich zu versammeln und zu Vereinigungen zusammenzuschließen.
Ich bin Univ.Professor Dr. Johann Missliwetz, Facharzt für Gerichtliche Medizin, Arzt für Psychotherapie, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger , Staatsbürger dieses schönen Landes und dieser nicht (ganz) so schönen Republik und Mitglied der BIK (Bürgerinitiative Kinderrechte).
Wien, 20:10
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