Österreich: Geheimniskrämerei statt Informationsfreiheit

"Schwarzer Fleck": In dem Fall ist Österreich der rote Fleck mitten in Europa. Und auch wenn Deutschland ebenfalls rot markiert ist – mit 54 Punkten gegenüber 33 in Österreich ist man dort immer noch besser aufgestellt. | Foto: Global Right to Information Ranking
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  • "Schwarzer Fleck": In dem Fall ist Österreich der rote Fleck mitten in Europa. Und auch wenn Deutschland ebenfalls rot markiert ist – mit 54 Punkten gegenüber 33 in Österreich ist man dort immer noch besser aufgestellt.
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LJUBLJANA/WIEN. Wissen Sie, warum gerade eine bestimmte Baufirma den Zuschlag für das öffentliche Bauprojekt in Ihrer Nachbarschaft erhalten hat? Oder ob die Schule, in die Ihr Kind geht, die Steuermittel bestmöglich einsetzt? Oder ob Parlamentsabgeordnete auf Ihre Kosten ins Wirtshaus gehen? Fragen wie diese sind in Österreich schwer bis gar nicht zu beantworten. Denn immer noch regelt das 1925 eingeführte Amtsgeheimnis, auf welche staatlichen Informationen Bürgerinnen und Bürger zugreifen dürfen. Und das sind nicht allzu viele.

Zwar war die Abschaffung des Amtsgeheimnisses schon 2013 im Regierungsübereinkommen von ÖVP und SPÖ festgeschrieben, dazu gekommen ist es aber nie. Auch im Herbst 2017 ist Österreich das letzte Land in Europa mit einem in der Verfassung verankerten Amtsgeheimnis. Österreich habe insgesamt die schwächsten und bürgerfeindlichsten Gesetze in Europa, wenn es darum geht, Informationen vom Staat zu bekommen, erklärt Mathias Huter, der sich mit seiner Organisation, dem Forum Informationsfreiheit (FOI), seit Jahren für die Abschaffung des Amtsgeheimnisses und die Einführung eines Informationsfreiheitsgesetzes einsetzt. Kein Wunder, dass Österreich immer wieder auf dem letzten Platz im Global Right to Information Rating landet.

Um sich kurz vorzustellen, wie es wäre, gäbe es hierzulande kein Amtsgeheimnis und stattdessen ein Gesetz, das den Bürgern ein umfassendes Recht auf Information einräumt, ist nur ein Ortswechsel von nicht einmal 400 Kilometern notwendig. In Slowenien – wie im Übrigen auch in fast allen anderen europäischen Ländern – haben Bürger die Möglichkeit, Fragen wie die oben genannten an staatliche Institutionen zu stellen und binnen weniger Wochen Antwort zu erhalten. Das garantiert das sogenannte Informationsfreiheitsgesetz, das dort im Jahr 2005 eingeführt wurde, eine unabhängige Kommissarin, die dessen Einhaltung überwacht, inklusive. Die Juristin und ehemalige Journalistin Nataša Pirc Musar war die Erste, die diese Funktion bekleidet und in ihrer zehnjährigen Tätigkeit wesentlich dazu beigetragen hat, Gesetz und Praxis – die Slowenien heute europäisch und international als Musterschüler dastehen lassen – zu etablieren.

Jedes Dokument grundsätzlich öffentlich

Dabei ist relativ schnell beschrieben, was das Gesetz zum Inhalt hat: Jedes Dokument und jede Information einer staatlichen Behörde bzw. Institution sind grundsätzlich öffentlich zugänglich – außer triftige Gründe wie etwa faire Verfahren, Belange der nationalen Sicherheit oder der Datenschutz, der laut Pirc Musar der häufigste Grund für Ausnahmen ist, sprechen dagegen. "Ausnahmen sind dazu da, um gebraucht, aber nicht, um missbraucht zu werden." Das sei, was sie der Politik, der Verwaltung, aber auch ihren Kollegen gepredigt habe. Denn auch die Anwendung bzw. Abwägung der Ausnahmen fällt in die Zuständigkeit der Kommissarin.

Konkret funktioniert die Informationsbeschaffung in Slowenien folgendermaßen: Wer etwas von einer staatlichen Institution wissen will, sei es auf kleinster Gemeindeebene oder auf Bundesebene, fragt einfach dort nach. Egal ob "einfacher Bürger", Journalistin, NGO oder Jurist – dieses Recht steht jedem zu. Dann muss diese Institution innerhalb vorgegebener Fristen antworten. Tut sie das nicht oder lehnt sie die Beantwortung der Anfrage ab, besteht die Möglichkeit, eine Beschwerde bei der Informationskommissarin einzubringen. Diese tritt dann mit der Institution in Kontakt und geht dem Grund für die Ablehnung der Anfrage nach.

Werden Gründe – wie eben der Datenschutz – als Hindernis dafür, etwas zur Verfügung zu stellen, angeführt, hat die Kommissarin dennoch das Recht, die Unterlagen einzusehen und dann zu entscheiden, ob die Herausgabe mit dem Datenschutz vereinbar ist. Sie hätte auch die Möglichkeit, einzelne Teile zu schwärzen oder zurückzuhalten, wenn sie den Datenschutz verletzt sieht. Das zu beurteilen, obliegt somit einer unabhängigen Instanz – und nicht wie in Österreich dem Gutdünken jener Institution, die das Dokument produziert hat. Und wenn es einmal wirklich strittig wird, bringt die Kommissarin den Fall vor ein Höchstgericht, die einzige Instanz, der sie unterstellt ist, und dann entscheiden Richter darüber, ob die Dokumente herausgegeben werden müssen.

"Komme mit der Polizei und hole Dokumente"

"Meistens kommt es nicht so weit. Wenn jemand die Herausgabe verweigert hat, habe ich dort angerufen und sie vor die Wahl gestellt: 'Ihr wisst, dass das Gesetz euch verpflichtet, die Dokumente herauszugeben. Entweder ihr gebt sie mir gleich oder wir judizieren das durch und dann komme ich mit der Polizei und hole mir das Material.'" Das habe zumeist gereicht, um ohne Gerichtsverhandlung an Informationen zu gelangen. So verwundert es auch nicht, dass Pirc Musar nach eigenen Aussagen "von der Regierung nicht besonders gemocht wurde". Jedenfalls solange diese im Amt war – in ihrer Funktionsperiode hat sie drei Regierungen miterlebt. Und so einiges aufgedeckt, etwa dass Slowenien während der jugoslawischen Zerfallskriege – trotz Embargo – Waffen an Serbien, Kroatien und Bosnien verkauft hat. Sogar der frühere slowenische Premier Janez Janša war darin verwickelt. 25.000 Dokumente, die Pric Musar "freigekämpft" hatte, und drei Jahre Arbeit von mehreren Journalisten waren nötig.

Ein anderer prominenter Fall war der Umgang der slowenischen Regierung mit der Schweinegrippe. Das Gesundheitsministerium hatte im Rahmen des Kaufs von Medikamenten beim Pharmakonzern GlaxoSmithKline eine Verschwiegenheitserklärung unterschrieben und sah das als legitimen Grund, die Verträge nicht der Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Das sah Pirc Musar anders, erreichte die Herausgabe – und was sich dann zeigte, war wohl der eigentliche Grund, warum die Unterlagen geheim bleiben sollten: Die slowenische Regierung hatte mehr als dreimal so viel für die Medikamente bezahlt als etwa die polnische Regierung. Darüber hinaus hatte der Pharmakonzern auch noch eine Klausel in den Vertrag geschrieben, wonach er nicht haftet, sollte es zu irgendwelchen Schäden durch das Medikament kommen.

Erinnerung an Eurofighter und Co.

Unweigerlich lassen einen diese Beispiele in Österreich fragen: Gäbe es hierzulande ein Gesetz wie jenes in Slowenien, hätte man sich dann nicht vieles erspart bzw. inzwischen Klarheit darüber, was etwa in Sachen Eurofighter-Kauf, Grippemasken, Blaulichtfunk, Bawag, Buwog, Hypo, Linzer Swap-Geschäfte, Salzburger Finanzskandal etc. eigentlich wirklich mit Steuergeldern passiert ist? Darüber kann nur gemutmaßt werden. Fakt ist: Auch nach zwei Untersuchungsausschüssen werden die Kaufverträge zu den Eurofightern weiterhin geheim gehalten. Der letzte Ausschuss ist gerade zu Ende gegangen. Welche Verträge von Ministerien mit privaten Unternehmen abgeschlossen werden, dazu gibt es auch weiterhin keine Einsicht. "Schätzungen gehen davon aus, dass die Institutionen der Republik jährlich Aufträge in der Größenordnung von 50 bis 60 Milliarden Euro an private Firmen vergeben – genaue Zahlen gibt es keine. Denn es gibt keine Stelle in Österreich, die Daten der einzelnen Institutionen zusammenführen würde", so Mathias Huter.

Aber es muss gar nicht erst um Geschäfte in Milliardenhöhe gehen. In Österreich ist man auf der "kleinen Ebene" durchaus um Transparenz bemüht. Auch die 23 Wiener Bezirke wollen ihren Bürgern Einblick geben – nicht zuletzt, um die Menschen zum Mitgestalten zu motivieren. Aber dem sind Grenzen gesetzt. Denn dort, wo die Zuständigkeit des Bezirks endet und jene der Stadt und ihrer Dienststellen beginnt, endet auch die Transparenz, Stichwort: Amtsgeheimnis. Dabei zeigen die Beispiele anderer Länder, dass sich die Menschen am meisten für jene Angelegenheiten interessieren, die in ihrem direkten Umfeld relevant sind.

Und wie schaut’s auf Bezirksebene aus?

Dort, wo die Menschen Zugriff haben, "schauen sie sich nicht die höchstdotierten Verträge an, sondern viel öfter das Bauprojekt in ihrer unmittelbaren Umgebung", erklärt Mathias Huter vom FOI. Derartige Informationen zu erhalten, sei seiner Meinung nach eine Grundlage für Partizipation, aber auch dafür, die Demokratie weiterzuentwickeln. Die Anzahl der Anliegen, in die Bürger im Bezirk offiziell Einsicht erhalten, ist begrenzt: Budget, Änderungen der Bebauungsbestimmungen und Flächenwidmung. Was darüber hinausgeht, liegt im Ermessen des Bezirks. Und auch wenn man sich vielerorts bemüht, vor allem das Internet zu nutzen (Live-Übertragung von Sitzungen, Download von Anträgen und Resolutionen, Umfragen etc.), um den Bürgern mehr Einsicht zu verschaffen bzw. sie einzubinden, ist nicht immer leicht abzuwägen, was erlaubt ist und was nicht. Dabei würde gerade die digitale Sphäre Möglichkeiten bieten. Und dennoch scheitert das in Österreich seit Jahren daran, dass es keine rechtliche Basis dafür gibt.

Dabei sollte der Zugang zu staatlichen Informationen absolut im Interesse jener sein, die ihrem Job in der Politik oder der Verwaltung ordnungsgemäß nachgehen, denn es seien wohl nur wenige "schwarze Schafe", deren Umgang mit Steuergeldern tatsächlich problematisch bis kriminell ist, unter ihnen. "Diese Transparenz würde auch zeigen, wie gut viele andere ihren Job machen", so Huter. Und das könnte die – immer mehr ins Hintertreffen geratende – Glaubwürdigkeit von Politik bzw. Politikern und staatlichen Institutionen fördern. Ob das irgendwie im Interesse der Handelnden ist, bleibt abzuwarten. Die Wahl am 15. Oktober kann definitiv auch eine Chance in dieser Hinsicht sein.

Nationalratswahlen als Chance für Demokratie?

"Es gibt einige Beispiele in Europa, die zeigen, dass Informationsfreiheitsgesetze immer dann kommen, wenn es einen Regierungswechsel gibt. Denn dann kommen neue Akteure ins Spiel, die sich bisher nichts zu Schulden kommen haben lassen. Oder es gibt eine (neue) Opposition, die auf diese Art und Weise ihre Kontrollrechte stärken will", sagt Huter. Das könnte durchaus ein Anreiz für einige Fraktionen sein, denn eines steht auch fest: Nach derzeitigem Recht haben österreichische Nationalratsabgeordnete oder Gemeinderäte geringere Kontrollrechte als einfache Bürger in Hamburg oder der Slowakei. Man darf also gespannt sein, ob Österreich nach der Wahl weiterhin ein Land der Geheimniskrämerei und Mauschelei bleiben wird, also ein "schwarzer Fleck auf der Landkarte der Transparenz", wie Pirc Musar Österreich nennt, oder ob der Wille, die Demokratie mit ihren demokratischen Institutionen weiterzuentwickeln, größer ist.

Die Standpunkte der Parteien im Vorfeld der Wahl

Anlässlich dieses Berichts hat die bz unter den kandidierenden Fraktionen eine Kurzumfrage zum Thema Amtsgheimnis und Informationsfreiheitsgesetz durchgeführt. Geht man nach deren Antworten, könnte man sich fast darauf verlassen, dass das Amtsgeheimnis binnen weniger Monate Geschichte sein müsste. Denn: Alle Fraktionen, die geantwortet haben (SPÖ, FPÖ, NEOS, KPÖ+, G!lt und die Liste Pilz) sprechen sich dafür aus, das Amtsgeheimnis abzuschaffen. SPÖ und NEOS wollen es etwa direkt durch ein Informationsfreiheitsgesetz ersetzen. Nach der Priorität des Themas gefragt (1=keine, 10=sehr hohe), verteilten alle Parteien eine 9 oder 10. Zur Koalitionsbedingung erheben würde die Thematik allerdings nur die Liste Pilz. Unter den sieben Punkten, die die SPÖ als Koaltionsbedingungen festgelegt hat, findet sich das Thema zwar nicht, man wolle "aber dennoch vehement für die Umsetzung in der nächsten Legislaturperiode eintreten". Die KPÖ+ und G!lt geben beide an, nicht Teil der kommenden Regierung zu sein und deshalb nach den jeweiligen Grundsätzen aus einer möglichen Oppositionsrolle an das Thema heranzugehen. ÖVP, Grüne, die Freie Liste sowie die Weißen haben keine Antworten abgegeben.

Hintergrund:


Interview mit Nataša Pirc Musar:
"Österreich ist ein schwarzer Fleck auf der Landkarte"
Interview mit Mathias Huter:Informationsfreiheit: Die Nationalratswahl als Chance?

Eurotours 2017: Dieser Artikel ist im Rahmen der Eurotours 2017, eines Projekts des Bundespressedienstes, finanziert aus Bundesmitteln, entstanden. Dabei haben 27 österreichische Journalistinnen und Journalisten in den EU-Ländern zum Thema Digitalisierung recherchiert.

"Schwarzer Fleck": In dem Fall ist Österreich der rote Fleck mitten in Europa. Und auch wenn Deutschland ebenfalls rot markiert ist – mit 54 Punkten gegenüber 33 in Österreich ist man dort immer noch besser aufgestellt. | Foto: Global Right to Information Ranking
Dieser Artikel ist im Rahmen der Eurotours 2017, eines Projekts des Bundespressedienstes, finanziert aus Bundesmitteln, entstanden. Dabei haben 27 österreichische Journalistinnen und Journalisten in den EU-Ländern zum Thema Digitalisierung recherchiert.
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