Waldbrandverordnung Bezirk Mattersburg
Bis zu 7.270 Euro Strafe fürs Rauchen im Wald
![Die Gefahr von Wald- und Flurbränden steigt durch langanhaltende Trockenheit. | Foto: BFKDO Mattersburg](https://media04.meinbezirk.at/article/2022/03/24/1/28575541_L.jpg?1648132282)
- Die Gefahr von Wald- und Flurbränden steigt durch langanhaltende Trockenheit.
- Foto: BFKDO Mattersburg
- hochgeladen von Walter Klampfer
Die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg hat eine Waldbrandverordnung erlassen. Hantieren mit Feuer im Wald oder in Waldnähe ist verboten.
BEZIRK MATTERSBURG. Die Trockenheit wird für die Landwirtschaft zunehmend problematisch. Aber auch die Feuerwehren werden durch vermehrte Wald- und Flurbrände auf Trapp gehalten. Deshalb hat die Bezirkshauptmannschaft Mattersburg mit letzter Woche eine Waldbrandverordnung erlassen.
Geld- oder Ersatzfreiheitsstrafe
Die Verordnung ist seit 16. März in Kraft. Bei Verstößen droht eine Geldstrafe von bis zu 7.270 Euro oder eine Ersatzfreiheitsstrafe von bis zu vier Wochen.
In Waldgebeiten im Bezirk Mattersburg ist es der Verordnung nach verboten Feuer zu entzünden, zu Rauchen, brennende oder glimmende Gegenstände (wie beispielsweise Zundhölzer und Zigaretten) sowie Glasflaschen und -scherben wegzuwerfen.
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