Bezirk Mattersburg
Schüler (16) wegen Kinderporno-Versand zu bedingter Haft verurteilt

Schuldspruch für einen 16-jährigen Schüler wegen dem Versand von Kinderporno-Darstellungen.  | Foto: Pixabay / Symbolfoto
  • Schuldspruch für einen 16-jährigen Schüler wegen dem Versand von Kinderporno-Darstellungen.
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Dummheit? Jugendlicher Leichtsinn? Quadratur der Arroganz? Oder ist es der verloren gegangene Respekt vor Recht und Ordnung? Grenzenloses Internet - Fluch und Segen. Für einen 16-jährigen Schüler aus dem Bezirk Mattersburg mit dramatischen Konsequenzen. Der Jugendliche schickte Kinderporno-Darstellungen dutzende Male an Online-Spielfreunde und Schulkameraden. So, als wäre es das Normalste auf der Welt. Befreit von jeder Schuld. Bis er von der Polizei ausgeforscht und angezeigt worden ist. Dann war Schluss mit Lustig. Justitia schlug mit nachvollziehbarer Härte durch. Verhängte eine Haftstrafe. Bedingt, mit Bewährungshelfer.

BEZIRK MATTERSBURG. Bilder und Sticker mit kinderpornographischen Darstellungen bekam der Schüler „aus unbekannter Quelle“ per WhatsApp auf sein Handy. Weil er sich nicht mehr erinnern konnte oder wollte, von wem oder woher genau er diese verbotenen Schmuddel-Bilder hatte.

Sex-Dateien an einem Tag 26 Mal versendet

Statt diese „schmutzigen“ Daten sofort zu löschen, speicherte der 16-Jährige die Dateien. Und, laut Staatsanwaltschaft, verschickte er diese Porno-Bilder und -Sticker dann im Zeitraum von 6 Monaten dutzende Male. An einem einzigen Tag sogar 26 Mal.

Mann und ein sehr, sehr junges Mädchen

Diese Darstellungen zeigten eindeutige Handlungen eines erwachsenen Mannes an und mit einem sehr, sehr jungen Mädchen. Zudem gab es Sex-Aktionen minderjähriger Mädchen und minderjähriger Buben. Laut Anklage sogar Geschlechtsverkehr. Deshalb wurde eine Verurteilung des Jugendlichen wegen des „Vergehens der pornographischen Darstellung Minderjähriger“ beantragt. Strafrahmen: 1 Jahr Gefängnis.

Kinder-Porno als Animation für Online-Gamer

Der Beschuldigte zeigte sich auf Befragung der Richterin geständig und schluchzte ein „ich bereue es zutiefst“ hervor. Doch damit war es nicht getan. Die Vorsitzende hakte jetzt gezielt nach: „Warum haben sie diese Sticker/Fotos verschickt? Warum und vor allem warum so oft?“ Die Antwort des Burschen ist verstörend und erstaunlich zu gleich: „Wenn ich in einem Online-Game gespielt habe und meine Spielfreunde offline waren, dann habe ich ihnen die Bilder geschickt, damit sie online gehen und mir in meinem Spiel helfen. Ich wollte sie damit animieren, mit mir zu spielen!“

"Gefallen ihnen solche grauslichen Bilder?"

„Sie haben aber schon gewusst, was da drauf ist“, hallte es barsch von der Richterbank. Zurück kam ein „Da habe ich nicht wirklich darauf geachtet!“ „Sie wollen mir jetzt aber nicht erklären, dass sie den Mann mit seinem riesen P..... und das kleine Mädchen nicht gesehen haben? Gefallen ihnen denn solche grauslichen Bilder? Sie hätten ja auch andere, ganz normale Bilder verschicken können, um ihre Spielkameraden zu animieren!“ Neuerlich gestammelt würgte der Angeklagte ein „habe nicht darauf geachtet“ heraus.

"Was haben sie sich dabei gedacht?"

Ob dieser schwachen Ausrede wollte die Vorsitzende dann wissen: „Was haben sie sich dabei gedacht, wenn sie solche schrecklichen Bilder verschicken?“ Antwort: „Weiß nicht!“ Unfassbar diese naive Verantwortung. Eine als Zeugin geladene Kriminalbeamtin erläuterte, dass sie im Rahmen einer Hausdurchsuchung das Handy des Burschen beschlagnahmt haben. Und er sich im Verhör geständig zeigte, solche Abbildungen besessen und weitergeschickt zu haben.

Bestrafung unumgänglich

Der Versuch der Verteidigerin, Rechtsanwältin Ina-Christin Stiglitz, für ihren Klienten eine Diversion auszuhandeln, scheiterte. Argumentationen von wegen „Dummheit“ und „jugendlichem Alter“ etc. wirkten aber immerhin mildernd. Schließlich stellte die Richterin fest, dass bei der Vielzahl an Versendungen eine Bestrafung unumgänglich sei.

3 Monate bedingte Haft und Bewährungshilfe

Sie verkündete einen Schuldspruch und verdonnerte den 16-jährigen Schüler zu einer dreimonatigen Haftstrafe, bedingt auf 3 Jahre. Zudem muss der Bursch von einem BewährungshelferIn betreut werden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Vor Prozess-Ende legte die Vorsitzende noch einen Gang zu: „Wenn sie mit der Bewährungshilfe nicht zusammenarbeiten und die Staatsanwaltschaft der Meinung ist, dass sie das alles nicht ernst nehmen, kann es passieren, dass sie ins Gefängnis wandern! Nützen sie ihre Chance. Ich will sie hier nicht wieder sehen!“

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