Bezirk Mattersburg
Kinderpornos aus "Langeweile" und nach Trennung
- Das zweite Mal saß ein Burgenländer wegen Kinderpornos im LG Eisenstadt auf der Anklagebank.
- Foto: Gernot Heigl
- hochgeladen von Gernot Heigl
Langeweile, die Trennung von seiner Freundin und weil er beim Betrachten der Fotos „Glücksgefühle“ empfand: Drei Aspekte, die einen Burgenländer, Ende 30, zum Konsument von Kinderpornographie machten. Nicht das erste Mal...
BEZIRK MATTERSBURG. „Bekennen sie sich schuldig?“, fragte die Richterin im Landesgericht Eisenstadt den Angeklagten aus dem Bezirk Mattersburg. Zurück kam: „Na ja, die Bilder auf meinem Handy sind keine Kinderpornos, sondern zeigen meine Ex-Freundin! Außerdem habe ich mit dem Handy nur telefoniert. Das kann nicht sein, dass da überhaupt Fotos darauf sind. Ich versteh' das nicht!“
Vorsitzende Doris Halper-Praunias hakte geduldig nach: „Aber es wurden auf dem Handy 23 Kinderpornographie-Fotos von der Polizei sichergestellt. Von wem sind die dann?“ „Das Handy habe ich von meinem Vater geborgt. Dazwischen hatte es mein Bruder!“ „Wollen sie jetzt ihre Familie belasten?“ „Nein, ich habe das Handy eh auf Werkseinstellung zurückgesetzt. Aber von mir sind die Bilder nicht!“
Trennung und Langeweile
Nach endloser Diskussion werte die Richterin das Hin-und-Her-Gerede des Beschuldigten dann doch als „Geständnis“, zumal er nicht bestritt, auf seinem Laptop 155 solcher Kindersex-Dateien angesehen zu haben. „Warum“ wollte Frau Rat wissen. „Früher habe ich mir noch mehr solche Sachen angeschaut. Weil es mir gefallen hat. Jetzt bin ich aus Dummheit wieder in diese Szenerie hineingekippt. Nach der Trennung von meiner Freundin und aus Langeweile!“
Einschlägig vorbestraft
Die Aussage „früher“ bezog sich auf eine einschlägige Verurteilung aus dem Jahre 2017, wo der Burgenländer zu fünf Monaten bedingter Haft, einer Geldstrafe und einer Therapie verurteilt worden ist. „Beim Ansehen haben sie Glücksgefühle empfunden, ist das richtig?“, so die Richterin. „Ja. Schon. Ich will wieder eine Therapie machen, das hilft mir!“
„Sie wissen aber schon, dass wegen Leuten wie ihnen Kinder, sehr junge Kinder, missbraucht werden?“ „Ja!“ „Das ist ihnen egal oder wie? Das stört sie nicht?“ „Doch, aber... Da schaltet man komplett ab...!“, gefolgt von einem beschämten Kopfschütteln des Angeklagten.
In Chat nach neuer Freundin gesucht
Auf die Frage, wie er zu den Sex-Bildern von Unmündigen gekommen ist, meinte der Mann, Ende 30, ledig, Arbeiter: „Ich war in einem Chat!“ „Dort haben sie ganz bewusst junge Mädchen aufgefordert, ihnen solche Fotos zu schicken?“ „Ja, aber eigentlich habe ich in dem Chat nach einer neuen Freundin gesucht!“
Eine Beamtin des burgenländischen Landeskriminalamtes sagte als Zeugin aus: „Als wir die Hausdurchsuchung durchgeführt haben, war seine erste Aussage, 'Diesmal habe ich nichts gespeichert'. Er hat also alles bestritten. Fakt ist, dass auf Laptop und Handy Kinderpornodateien gefunden worden sind!“
Auf die Spur des Mannes kamen die Behörden nach einem Hinweis deutscher Kriminalisten, die in einem Fall ermittelten, bei dem es "eindeutige Chats" mit einem 11-jährigen Mädchen gegeben haben soll. Bevor die Vorsitzende ihr Urteil sprach, fragte sie den Beschuldigten, ob er noch etwas sagen möchte, immerhin habe er das letzte Wort. Statt wie sonst häufig üblich, Einsicht und Entschuldigung, folgte von dem Burgenländer lediglich ein trockenes „Nein!“.
Bedingte Haft, Geldbuße und Therapie
Doris Halper-Praunias verkündete vier -Monate bedingte Haft, 960 Euro Geldbuße, 150 Euro Gerichtskosten, Beschlagnahmung von Laptop und Handy sowie eine verpflichtende Weisung zu einer dreijährigen Therapie. Gekoppelt mit dem Hinweis, beim nächsten Vorfall oder Abbruch der Behandlung, gibt es eine Gefängnisstrafe. Der Burgenländer akzeptierte den Spruch, die Staatsanwältin gab keine Erklärung ab, daher nicht rechtskräftig.
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