Der Klimavertrag muss wegen schweren Irrtums suspendiert werden
Die Aufhebung des Klimavertrages - noch bevor allgemeinschädliche Erfüllungsmaßnahmen getroffen werden - ist aus folgenden Gründen notwendig:
Im Sachstandsbericht des IPCC als Grundlage des Klimavertrages wird festgestellt, dass Wolken allgemein die Sonneneinstrahlung behindern und deshalb einen kühlenden Effekt haben. Das ist ganz einfach falsch!
Richtig ist, dass insbesondere die Kondensstreifen und hohen dünnen Wolken die Sonnenstrahlung nicht nur nach oben sondern auch zum Boden reflektieren und hier die direkt einwirkende Sonnenstrahlung verstärken. Das heißt: In den Zeitspannen und Räumen, in denen die Sonne - eindimensional gesehen - im blauen Feld steht, scheint sie einmal voll direkt und zusätzlich noch als Reflexion von den Kondensstreifen und hohen dünnen Wolken, was an deren diffusem, mäßigem und strahlendem Weiß erkennbar ist. Diese - mitunter extreme - Verstärkung der direkt einwirkenden Sonnenstrahlung muss nicht nur als bestnachvollziehbarer sondern mit seinem breiten Schädigungsspektrum auch als wirksamster Faktor des "Klimawandels" bezeichnet werden. Neben Gesundheits- und direkten Sachschädigungen müssen ihr Dürren, Überschwemmungen, Brände, Stürme, Hurrikane, Taifune u.dgl.m. zugerechnet werden.
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